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Politik im Blick – Hundewiese und überfüllte Fußgängerwege

Nach gut drei Stunden – um 19:04 Uhr – war die Sitzung des Bezirksvertretung 9 am 5.5.2023 zu Ende. Den ersten Teil hatte ich unter meinDUS.de veröffentlicht, so dass ich mich heute auf den „Rest“ von – Politik im Blick – konzentrieren kann.

Huvestraße

Die Antwort auf die Anfrage von Herrn Hampe und Herrn Gencer (beide CDU) liegt nun vor. Hier nochmal die drei Fragen zur Erinnerung und die aktuellen Antworten dazu.

Frage 1: Warum wurden die Tempo-30-Piktogramme bis heute nicht aufgebracht bzw. wann werden diese voraussichtlich aufgebracht?

Antwort: Auf der Huvestraße existiert ein „30“ Piktogramm. Dieses wird aufgefrischt. Sofern bei der Erhebung der Geschwindigkeit (siehe Antwort zu Frage 2) Auffälligkeiten auftreten sollten, werden ggfs. weitere Piktogramme aufgebracht.

Frage 2: Wurden seit dem Beschluss mit der Bitte zur Aufstellung der Geschwindigkeitstafeln dieselben aufgestellt und ausgewertet und wie war das Ergebnis der Auswertung bzw. wann ist dies geplant?

Antwort: Die Erhebung der Ist-Geschwindigkeit mittels Anzeigetafel von V85=32km/h aus dem Jahr 2019 weisen -im gesamtstädtischen Vergleich- unauffällige Werte auf. Die Huvestraße steht auf der Liste der Straßen, in der die Geschwindigkeitsanzeigetafel aufgestellt werden.

Frage 3: Wie war das Ergebnis der Prüfung der Bitte um Beschaffung und Aufstellung fest installierter, solarbetriebener Anzeigetafeln mit Darstellung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit bzw. wann ist eine entsprechende Erfüllung der Bitte geplant?

Antwort: Die aktuell erworbenen, solar betriebenen Geschwindigkeitsanzeigetafeln teilen dem Verkehrsteilnehmenden die Ist-Geschwindigkeiten mit. Eine Festinstallation von Geschwindigkeitsanzeigetafeln ist für die Huvestraße nicht vorgesehen, sondern beschränkt sich auf zehn Straßen im Stadtgebiet mit dauerhaft überhöhten Fahrgeschwindigkeiten.


Hügelstraße und die EU-Richtlinie

Bei der Anfrage von Frau Hümmerich und Herrn Dr. Diesing (beide CDU) geht es darum, dass die Verwaltung zurzeit keinen Bedarf zur fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Hügelstraße sieht. Daher möchten man nun wissen, wie die Verwaltung dann die EU Richtlinie der Barrierefreiheit zwischen den Haltestellen auf der Hügelstraße umsetzen möchte? Die Antwort der Stadt liegt vor.

Der Bedarf für den Ausbau der Gehwege und somit eine fußgängerfreundliche Gestaltung der Hügelstraße sowie barrierefreie Anbindung der Bushaltestellen wurde seitens der Verwaltung festgestellt und eine entsprechende Entwurfsplanung erstellt (vgl. auch Antwort der Verwaltung zu BV9/098/2022 „Errichtung eines Gehweges an der Hügelstraße“).

Zur Wahrung der Vorgaben zur Barrierefreiheit nach EU-Richtlinie, die u.a. im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) auf Bundesebene umgesetzt wurde und zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen werden alle verkehrlichen Maßnahmen auf der Grundlage der mit den Behindertenverbänden abgestimmten Gestaltungsstandards zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für mobilitätsbehinderter Menschen der Landeshauptstadt Düsseldorf abgestellt.

Die Maßnahme ist weiterhin im Straßen- und Wegekonzept der Stadt Düsseldorf enthalten. Dies ist Voraussetzung, dass die umlagefähigen Anliegerbeiträge zu 100% vom Land übernommen werden.

Seit Ende 2021 steht fest, dass die Gasleuchten an der Hügelstraße nunmehr durch eine elektronische LED-Beleuchtung ausgetauscht werden können. Daraufhin konnte die Planung der Gehweganlagen finalisiert werden. Zurzeit wird die Ausführungsplanung für die Errichtung der öffentlichen Beleuchtung fertig gestellt.

Im Anschluss kann das Beteiligungsverfahren mit den betroffenen Anliegern nach § 8a Kommunalabgabengesetz (KAG) erfolgen. Die anschließende, bauliche Umsetzung unterliegt den haushaltstechnischen Voraussetzungen und ist aktuell für das Jahr 2025 avisiert.


Hundewiese Itter

Wäre die Einrichtung einer Hundeauslauffläche zwischen dem Bolzplatz an der Münchener Straße und dem Neubaugebiet Itter möglich? Diese Frage wurde von Herrn Gencer (CDU) gestellt und bekam die Antwort.

Diese Fläche steht für die Anlage eines Hundeauslaufs nicht zur Verfügung, da sie im Bebauungsplan Nr. 5670/020 „Auf´m Wettsche“ als Ausgleichsfläche für eine Bebauung ausgewiesen wurde.

Die Ausgleichfläche weist eine naturnahe und extensiv ausgerichtete Gestaltung auf, welche auf Dauer zu pflegen und in dieser Form zu erhalten ist.

In etwa 1100 m Entfernung zu der angefragten Fläche kann die dafür ausgewiesene Hundefreilauffläche, zwischen der Himmelgeister Landstraße und der Münchener Straße am Brückerbach, genutzt werden.


Bewegte Werbetafel am Werstener Kreuz

Auch hier stammt die Anfrage von Herrn Dr. Wolter (SPD) bereits aus der letzten Sitzung. Die ursprüngliche Frage war, warum am Werstener Kreuz trotz Reizüberflutung eine bewegte Werbetafel eingerichtet wurde.

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung liegt nun vor:

Mit der Werbekonzessionsausschreibung 2017 erwarb die Fa. Schwarz Außenwerbung GmbH das Recht zur Errichtung und den Betrieb von 80 Mega-Light-Anlagen und 140 City-Light-Säulen auf öffentlichen Grund in Düsseldorf. Die Schwarz-Außenwerbung GmbH machte jedoch erst im Jahr 2021 Gebrauch von ihrem Recht zur Errichtung der Mega-Light-Anlagen.

Für die Suche und Auswahl der Werbeträgerstandorte ist der Konzessionsnehmer zuständig. Diese müssen jedoch mit der Stadt abgestimmt werden. Die Prüfung erfolgt im Rahmen des Bauantragsverfahren seitens Bauaufsichtsamt und im Umlaufverfahren seitens der zu beteiligenden Ämter und sonstigen Stellen.

Hierzu zählen u.a. das Amt für Verkehrsmanagement und auch die Polizei.

Der Standort am Werstener Kreuz wurde als nicht verkehrsgefährdend eingestuft, da er nur aus Fahrtrichtung einsehbar ist und keine Lichtsignalanlage verdeckt.

Der Abbau der Werbeanlage (Insgesamt 50 Light-Anlagen) 2017 erfolgte im Rahmen der auslaufenden Werbekonzession des Vorkonzessionärs. Der Rückbau war demnach nicht mit einer erhöhten Verkehrsgefährdung verbunden und der Werbeanlage stand nicht im Zusammenhang mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Göttingen.


Zebrastreifen Auf‘m Rott

Mit Abweichungen wurde – letztendlich mit 19 Stimmen – der Antrag von Frau Kiwitt (Die Linke) an die Verwaltung gestellt. Diese wird gebeten zu prüfen, ob auf der Straße Auf’m Rott in Höhe der Hausnummer 44 ein Zebrastreifen eingerichtet werden kann.

Begründung:

Die Straße Auf’m Rott ist der Schulweg der Schüler aus Wersten-West zu den beiden Grundschulen am Rheindorfer Weg. Da es auf der rechten Seite der Straße keine sichere Überquerung der Straße gibt, benutzen die Schulkinder überwiegend den linken Fußgängerweg. Dadurch ist dieser überfüllt. Dazu kommt das viele Kinder mit Roller und Fahrrad unterwegs sind und die Kinder dann zum Überholen auf die Straße ausweichen. Da die Straße morgens gerade im Berufsverkehr von dem MIV als Ausweichstrecke benutzt wird und die Autofahrer sich selten an die erlaubte Geschwindigkeit von Tempo 30 halten, kommt es immer wieder zu gefährlichen Situationen. Auch um die Anzahl der Elterntaxis niedrig zu halten, ist es doch wichtig den Kindern einen sicheren Schulweg anzubieten. Dann lassen Eltern Ihre Kinder gemeinsam mit ihren Klassenkameraden beruhigt zu Fuß zur Schule laufen.


Hafen Reisholz

Herrn Schardt von Bündnis 90/Die Grünen stellte eine Anfrage in Bezug auf den Hafen Reisholz. Ab und zu ist es ja nicht schlecht über den Tellerrand zu schauen. Soweit ist es ja zum Hafen nicht. Also hier die Anfrage und anschließend Antwort der Stadt in der Farbe blau.

Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung darzulegen, wie sich die Besitzverhältnisse im Hafen Reisholz nach dem Grunderwerb durch Aurelis im Hinblick auf eine mögliche Trasse des Eurovelo-Fernradwegs 15 darstellen?

Für das Gebiet „Reisholzer Hafen“ gibt es einen Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 2012 in dem auch der Radweg berücksichtigt wird:

„Das frühere Planungsziel, den geplanten Netzschluss des überregionalen rheinbegleitenden Fuß- und Radweges zu verwirklichen, um die großräumigen Natur- und Naherholungsgebiete Himmelgeister Rheinbogen und Urdenbacher Kämpe miteinander zu verbinden, wird weiterverfolgt. Dementsprechend ist vorgesehen, dem Radverkehr eine attraktive Querung oder Umfahrung des Hafengebiets zu ermöglichen.“

Bis zur Ecke Uferstraße / Reisholzer Werftstraße wird der Radweg, von der Schönen Aussicht kommend, voraussichtlich parallel zum Rhein verlaufen. Die Grunderwerbsverhandlungen dauern an.

Für den weiteren Verlauf der Radwegeverbindung in Richtung Himmelgeister Rheinbogen liegt der endgültige Verlauf der Trasse noch nicht fest. Insoweit kann auch keine Aussage getroffen werden, ob der Grunderwerb durch Aurelis auf den Verlauf Auswirkungen hat.

Konkretere Angaben zu den Besitzverhältnissen können nicht gemacht werden, da diese dem Datenschutz unterliegen.

Für die heutige Lektüre reicht es und ich wünsche noch einen angenehmen Tag und bleiben Sie gesund. Wenn Sie aber immer noch nicht genug haben, können Sie sich die dazugehörigen Anlagen, Pläne im Medienportal der Stadt Düsseldorf anschauen und bis in das kleinste Detail nachlesen.

Mit himmlischen Gruß