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Politik im Blick – Beobachtungsgabe und zu viele Wünsche

Wehrte Leserschaft,
es geht langsam auf den Sommer zu, vielleicht ist es dadurch zu erklären, warum die Sitzung am 02. Juni 2023 nur 1,5 Stunde dauerte. Das letzte Mal waren es immerhin ein bisschen über drei. Aber die Länge sagt natürlich nichts über die Qualität der Sitzung aus, an der diesmal 18 von 19 Bezirksvertreter teilnahmen. Aber das ist natürlich nur eine Vermutung. Dann fangen wir mit – Politik im Blick – an.

Aktualisierung von beschlossenen schulorganisatorischen Maßnahmen an städtischen Grundschulen

Grundschule oder Wohnraum? Darüber hatte meinDUS.de berichtet und in den sozialen Medien eine kleine Diskussion ausgelöst. Nun hat es sich wohl erledigt. Es wird kein Schuleerweiterungsbau mehr an der Ickerswarder/ Münchener geben. Der frühere Beschluss für die Marienschule und Henri-Dunant- Schule sind aufzuheben, da sich angeblich die Rechts- und Sachlage geändert hat und die Schulleitungen dies ebenfalls begrüßen. Der Empfehlung wurde einstimmig angenommen. Im Wortlaut ließt es sich dann so.

Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf hebt nachfolgend aufgeführte Maßnahmen aus den Beschlüssen 40/73/2018-1, SCHUA/015/2019 und SCHUA/025/2019 auf.

Henri-Dunant-Schule, Gemeinschaftsgrundschule Rheindorfer Weg 20. 40591 Düsseldorf, Schulnr. 100213; Verlagerung in einen zu errichtenden Neubau auf dem Grundstück Ickerswarder Straße und Festlegung der Zügigkeit auf vier Züge mit Inbetriebnahme des Neubaus. 

Marienschule, Katholische Grundschule Rheindorfer Weg 20, 40591 Düsseldorf, Schulnr. 100109
Festlegung der Zügigkeit auf vier Züge nach der Verlagerung der Henri-Dunant-Schule zur Ickerswarder Straße.

und beschließt stattdessen die ganzheitliche Überprüfung der Potentiale der Schulen zur bedarfsgerechten Schulplatzversorgung und Ganztagsbetreuung vor dem Hintergrund des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/27 an diesen Standorten.

Mit der Informationsvorlage SCHUA/119/2022 vom 07.02.2023 wurde die Politik über den Sachstand des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 gemäß Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) sowie die diesbezüglichen Aktivitäten des Schulträgers informiert.

Vor dem Hintergrund des neu geschaffenen Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 müssen teilweise Beschlüsse für die noch nicht in Umsetzung befindlichen schulorganisatorischen Maßnahmen im Grundschulbereich aufgehoben und aktualisiert werden. Stattdessen werden zunächst Prüfaufträge beschlossen, um die betroffenen Grundschulstandorte noch einmal ganzheitlich zu betrachten und in Abstimmung mit den Schulen bedarfsorientiert zu evaluieren.


Nach Veröffentlichung der landesrechtlichen Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz ab dem Schuljahr 2026/27 können die bis dahin mit den Schulen einvernehmlich erstellten Konzepte mit dieser abgeglichen und konkretisierte Bedarfsbeschlüsse gefasst werden.

Dieses Vorgehen wurde mit allen Schulleitungen abgestimmt und ausdrücklich befürwortet.


Die insgesamt vier Grundschulen im Stadtteil Wersten mit in Summe zehn Zügen Kapazität können den aktuell vorhandenen und perspektivisch aktualisierten Bedarf an Schulplätzen von in Summe neun Zügen vollständig decken. Aus diesem Grund ist eine Verlagerung der Henri-Dunant-Schule mit einhergehender Erhöhung der Zügigkeit sowie eine Erhöhung der Zügigkeit der Marienschule von drei auf vier Züge nicht mehr notwendig. Die Schulleitung begrüßt einen Verbleib der Henri-Dunant-Schule am Standort Rheindorfer Weg 20.


Vor dem Hintergrund der neuen Rechts- und Sachlage muss der Beschluss SCHUA/025/2019 für die Henri-Dunant-Schule aufgehoben, die Möglichkeiten zum bedarfsgerechten Ausbau des Offenen Ganztags am Standort Rheindorfer Weg 20 im Rahmen einer ganzheitlichen Potentialanalyse mit den beiden am Standort ansässigen Grundschulen neu überprüft und mit der noch ausstehenden landesrechtlichen Ausgestaltung abgeglichen werden. Ziel ist eine zukunftsfähige Gesamtbetrachtung des Standortes Rheindorfer Weg 20 für die Henri-Dunant-Schule sowie die Marienschule und Vorlage eines entsprechenden Bedarfsbeschlusses.

Am Bärenkamp – Ausbau Gehweg vor Haus-Nr. 15/17

Schulwege sollen sicherer gemacht werden und Am Bärenkamp ist an einer besonderen Stelle der Gehweg etwas zu schmal und es ist geplant den Weg etwas zu verbreitern. In der Sitzung wurde dieser Punkt vertagt. Bei mir gab es, bereits im Vorbereitung auf den Beitrag, eigentlich mehr Fragen als Antworten und bis zum jetzigen Zeitpunkt stehen noch ein paar Antworten aus, so dass ich in einem späteren Beitrag darüber gesondert berichten werden.

Verzögerungen Schulwegsicherung Himmelgeist

Die CDU Fraktion wollte wissen, warum ein Beschluss der über ein Jahr zurückliegt, nicht beantwortet wurde.

Frage 1: Warum wurde auf den o. g. Beschluss der BV 9 noch nicht einmal geantwortet, obwohl dieser schon über ein Jahr zurückliegt und der Beschluss des OVA, der etwas über ein Vierteljahr alt ist, schon umgesetzt?

Antwort zur Frage 1: Die vielen Wünsche aus dem gesamten Stadtgebiet, die seitens der Bezirke, der Bürgerschaft und den politischen Gremien an die Verwaltung herangetragen werden, werden gesammelt und sukzessive abgearbeitet.
Die Bearbeitung der sich in stetiger Erweiterung befindlichen Liste erfolgt im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen. Es kann durchaus sein, dass aufgrund unterschiedlich betroffenen Abteilungen oder SachbearbeiterInnen, eine später gestellte Anfrage eher beantwortet wird.


Frage 2: Wann kann mit einer Umsetzung aller in der Sitzung vom 25. Juni 2021 angeregten Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Umkreis der Himmelgeister Grundschule gerechnet werden?

Antwort zur Frage 2 und den Anregungen aus der Sitzung vom 25.06.2021:
Die Ickerswarder Straße aus Fahrtrichtung Münchener Straße ist vor den dortigen Bushaltestellen – frühzeitig erkennbar – mit einer beidseitigen Beschilderung gem. Verkehrszeichen (VZ) 274 (Tempo-30-Zone) ausgestattet.


Im weiteren Verlauf folgt- hinter der Einmündung „Am Scheitenweg“- ein Fahrbahnpiktogramm „30“. Mit Beginn der rechtsseitigen Wohnbebauung gibt es eine weitere „30“ –Markierung. Im Nahbereich der Schule befindet sich darüber hinaus bereits eine Warnbeschilderung „Kinder“ (VZ 136).


Zusätzliche Schilder sind daher aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Allerdings wird der Kreuzungsbereich Ickerswarder Straße / Steinkaul / Maikammer / Am Bärenkamp aufgrund verschiedener Planungsmaßnahmen im Umfeld (Grundschulerweiterung GGS Steinkaul mit Einrichtung Schulbushaltestelle, Errichtung Baugebiet Scheitenweg Süd, vorgesehene Einrichtung einer neuen Bushaltestelle Himmelgeist Schule) derzeit auf weitere, verkehrliche Optimierungen untersucht.


U. a. ist dabei die Ergänzung eines Fußgängerüberweges angedacht.

Geschwindigkeitskontrolle in der Kölner Landstraße vor dem DRK-Seniorenzentrum

Sicher hat sich jeder schon mal irgendwann aufgeregt, das irgendwo zu schnell gefahren wurde. Der Puls wird dauerhaft höher, wenn es vor der eigenen Haustür passiert. Nunmehr hat die SPD-Fraktion einen Antrag eingebracht, der länger war als die Begründung. Einstimmig wurde dieser Antrag angenommen, der laut Begründung auf eine mehrfache Beobachtung beruht. Wenn meine Beobachtungsgabe für solche Anträge reicht, werden die Sitzungen nicht mehr 1,5 Stunden dauern.

Antrag: Die Bezirksvertretung 9 bittet das Ordnungsamt bzw. die Polizei, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h in der Kölner Landstraße vor dem DRK-Seniorenzentrum – in dem Abschnitt vom Rheindorfer Weg bis vor der Abbiegung zur Mergelgasse – außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs zu kontrollieren.

Der Grund:
Es wurde mehrfach beobachtet, dass sich die Kraftfahrzeugfahrer außerhalb der Zeiten des Berufsverkehrs nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h halten.

Parksituation Kölner Landstraße Höhe Nr. 261

Die lange Rechts-Abbiegespur von der Kölner Landstraße kommend zur Ickerswarder Straße (Bäcker, Metzger, Apotheke) soll zu Gunsten von Parkflächen für Kurzparker umgewidmet und der Rad- und Fußweg durch physische Barrieren geschützt werden. Im hinteren Bereich der Abbiegespur ist das kurzzeitige Halten ohnehin zulässig, vielen Autofahrenden ist dies jedoch nicht bewusst und sie halten lieber auf dem Radweg. Die Verwaltung sollte prüfen, ob die Umsetzung möglich wäre. Laut Antrag soll diese Lösung ein guter Kompromiss zwischen dem Sicherheitsbedürfnis der Radfahrenden und dem Komfort der Kurzzeitparkenden sein. Und hier die Stellungnahme der Stadtverwaltung.

Der Wunsch, die Länge der Rechtsabbiegespur zur Ickerswarder Straße zugunsten von Fahrbahnrandparkständen zu reduzieren, wurde geprüft und ist grundsätzlich umsetzbar. Die Maßnahme wird seitens der Verwaltung in die Liste der Verkehrsverbesserungen aufgenommen.

Auf Grund der Vielzahl an Wünschen aus der Bürgerschaft, den politischen Gremien und den Bezirksvertretungen werden diese sukzessive abgearbeitet.

Die Verwaltung erachtet die Errichtung einer physische Barriere in Form von Pollern zum Schutz der Radfahrenden vor im Seitenraum parkenden Fahrzeugen als sinnvoll. Sie kann allerdings nur in den Bereichen errichtet werden, wo im Bestand kein abgesenkter Bordstein vorhanden ist. Anderenfalls wäre ein Erreichen der Garagenzufahrten nur noch eingeschränkt möglich. Das Errichten von Pollern ist somit fast ausschließlich auf den Bereich zu Beginn des Rechtsabbiegefahrstreifens sowie auf den Bereich kurz vor dem Knotenpunkt Kölner Landstraße / Ickerswarder Straße beschränkt.

Davon abgesehen wird die Errichtung von Pollern nur an den Stellen für sinnvoll gehalten, wo auf der Fahrbahn keine Parkstände für Kurzzeitparkende vorgesehen werden, da ab dem Zeitpunkt, zu dem Parken auf der Fahrbahn gestattet wird, die Gefahr von auf dem Radweg parkenden Fahrzeugen nicht mehr gegeben ist.

Sobald Planungsergebnisse vorliegen, werden diese der Bezirksvertretung 9 vorgelegt.

Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für die Burscheider Straße an der Kreuzung Burscheider Straße / Opladener Straße

Die Kreuzung Burscheider Straße/Opladener Straße soll sicherer gestaltet werden kann, z.B. ähnlich wie dies an der Kreuzung Burscheider Straße/Leichlinger Straße umgesetzt wurde. Nun war zu klären, ob das möglich ist.

Die Einrichtung einer Vorfahrtsregelung für die Burscheider Straße oder aber eine allgemeine Verbesserung der Situation wie an der Kreuzung Burscheider Straße/Leichlinger Straße wären grundsätzlich umsetzbar.

Eine entsprechende Maßnahme wird daher seitens der Verwaltung in die Liste der Verkehrsverbesserungen aufgenommen.

Auf Grund der Vielzahl an Wünschen aus den Bezirken, der Bürgerschaft und den politischen Gremien werden diese gesammelt, priorisiert und sukzessive, entsprechend der personellen und finanziellen Ressourcen, abgearbeitet. Sobald Planungsergebnisse vorliegen, werden diese der Bezirksvertretung 9 vorgestellt.

So, das war es wieder für heute. Wer das alles noch ausführlich lesen möchte, kann sich auf dem Medienportal der Stadt Düsseldorf gerne informieren.

Mit himmlischen Gruß