Amtsgericht Düsseldorf und die Kirche im Jahr 2021

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Eigentlich sitze ich schon seit längerem an einem Beitrag für meinDUS.de über Digitalisierung in Düsseldorf. Was hat sich in den vergangenen 5-10 Jahren getan? Die Recherchen dazu sind gar nicht so einfach, aber sehr spannend und dauern irgendwie ewig. Dazu schon jetzt vorab folgender Beitrag.

Vor kurzem kam ich mit ein paar Bekannten über aktuelle Dinge ins Gespräch, wie zum Beispiel das (un)veröffentlichte Missbrauchsgutachten des Erzbistums Köln und das der Politiker Karl Lauterbach nun auch aus der katholischen Kirche ausgetreten ist. Dabei wurde ich darauf gestoßen, dass man derzeit keine Termine beim Amtsgericht in Düsseldorf bekommt. Das fand ich irgendwie komisch, denn wie soll ich aus der Kirche austreten, wenn ich gar keinen Termin bekomme? Hindert mich also indirekt der Staat daran, aus der Kirche auszutreten?

Keine Onlinetermine für Kirchenaustritt am Amtsgericht Düsseldorf

Ein Brief mit einer Austrittserklärung in analoger Schriftform ist so einfach nicht möglich. Dafür muss man höchstpersönlich erscheinen und seine Willenserklärung beim Amtsgericht abgegeben. Eine Bevollmächtigung ist auch nicht statthaft. Wahnsinn, dabei ist der „Eintritt“ so einfach. In der Personalabteilung musste ich nur ankreuzen welcher Konfession ich angehöre und schon wurde mein Mitgliedsbeitrag direkt vom Gehalt abgezogen und niemand wollte meine Taufurkunde sehen.

Aber zurück zum Amtsgericht Düsseldorf.

Auf der Onlineseite des Amtsgericht Düsseldorf kam ich zur Online-Terminvergabe und nachdem ich die passende Dienstleistung ausgewählt hatte, wurden mir die verfügbaren Termine angezeigt. Für den Monat April 2021 war da nichts mehr zu machen, aber das hatte ich jetzt auch nicht wirklich erwartet. Leider sah es für den Monat Mai 2021 nicht besser aus. Nicht, dass ich keinen passenden Termin für mich gefunden hätte, es wurden mir keine Möglichkeiten angezeigt. Auch wenn es nun jeder schon erahnen wird, die Antwort für den Monat Juni 2021 sieht ähnlich aus. NULL, NULL, NULL. Die Monate danach stehen noch nicht zur Auswahl. Freundlicherweise werde ich aber darauf hingewiesen, „dass der nächste Monat immer am Monatsanfang um 0:00 Uhr freigeschaltet wird.“ Da ich Mitternachts an nichts anderes denke, als an einen Kirchenaustritt, werde ich es mir in meinen Onlinekalender schreiben, der über den Monat Juni hinausgeht.

Kartenzahlung nicht möglich seit 2006

Hinweise der Verwaltung sind ja auch nicht schlecht, denn niemand möchte zu einem Termin kommen – wenn er schon einen bekommen hat- um wieder unverrichteter Dinge abzuziehen, weil er Unterlagen vergessen hat. Genauso wird auf die Gebühr verwiesen, „Seit dem 07.07.2006 ist für jede Erklärung des Kirchenaustritts ein Gebührenvorschuss in Höhe von 30,00 € in Bar zu zahlen (Kartenzahlung ist nicht möglich!). “ Nach dem ich den Satz dreimal gelesen hatte, vermutete ich eine nicht aktualisierte Website. Nein, ich meinte nicht die 30 Euro – nichts ist umsonst-, sondern das Wort BAR.

Heute, wo doch überall darauf hingewiesen wird, wenn möglich Kontaktlos zu bezahlen oder wenigstens die Girocard zu benutzen, soll ich hier also noch jeden Mitarbeiter im Amtsgericht persönlich begrüßen? Obwohl es längst auch in der Verwaltung möglich ist mit Karte zu zahlen, hat sich beim Amtsgericht Düsseldorf seit 15 Jahren nichts getan? Ich habe nachgefragt und von der Pressedezernentin des Amtsgericht Düsseldorf eine Antwort bekommen, die ich – wie immer- ungekürzt zur eigenen Meinungsbildung veröffentliche. Dabei konnten wir auch die Frage klären, wie viele Austrittserklärungen derzeit abgearbeitet werden. (Stand: 12.04.2021)

Sehr geehrter Herr H.,

es werden seit Januar 2021 ca. 336 Termine für den Kirchenaustritt angeboten. Hochgerechnet auch auf das ganze Jahr werden dadurch ca. genauso viele Anträge bearbeitet werden können, wie die Jahre zuvor. Die Termine wurden im März erhöht, soweit es unter Berücksichtigung der Pandemie und des zur Verfügung stehenden Personals möglich war.

Dazu bearbeitet das Gericht auch die Austrittserklärungen, die vor einer Notarin/einem Notar beurkundet werden. Die Möglichkeit, den Austritt vor einem Notariat zu erklären, besteht ebenso für den Bürger. Mit Eingang der Erklärung beim Gericht wird diese wirksam und wird dann weiter hier bearbeitet. Es fallen dafür ca. 20 Euro nebst Steuern zusätzliche Kosten an.

Derzeit besteht nur die Möglichkeit der Barzahlung; die elektronische Zahlungsmöglichkeit wird geprüft, der Einführungszeitpunkt ist jedoch nicht bekannt.

Mit freundlichen Grüßen

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Pressedezernentin den letzten Satz sehr ungern geschrieben hat. Auch für sie wird es schwer nachvollziehbar sein, warum solch eine Prüfung über ein Jahrzehnt dauert.

Bis demnächst

Mit himmlischen Grüßen und bleibt gesund

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