Werte Leserschaft, nach der Sommerpause war es endlich wieder soweit. Unsere Bezirksvertreter trafen sich am 18. August 2023 zur nächsten Runde. Auch auf meinDUS.de geht es weiter mit Politik im Blick.
In den gut zwei Sitzungsstunden waren einige Punkte auf der Tagesordnung abzuarbeiten. Während die Bezirksvertreter sich an die beschlossene Tagesordnung halten müssen, darf ich selbst entscheiden, mit was ich anfange.
Der Inhalt
Wir in Wersten e.V. – Schützenbruderschaft Itter/ Himmelgeist und andere
Einige Vereine nutzen sehr gerne die Möglichkeit aus öffentlichen Mittel Zuschüsse zu beantragen. Und das ist auch gut so, denn so haben wir alle etwas davon.
Die St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft 1641 D-Himmelgeist e.V. hat für die Anschaffung eines Staukastens und für Zelte 3.000 Euro bewilligt bekommen.
Der Verein Wir in Wersten e. V. bekommt aus bezirklichen Verfügungsmitteln als Festbetrag von 1.500 Euro für die Durchführung von Rock am Bach 2023 und für die Durchführung des Heimatsommers 2023 noch einmal 1.500 Euro als Festbetrag. Also zusammen ganze 3.000 Euro.
Natürlich darf Itter nicht fehlen, denn es sollte schon gerecht zugehen, bei der Verteilung. Vielleicht war es auch nur dummer Zufall, dass auch die St. Hubertus Schützenbruderschaft e.V. Itter ebenfalls 3.000 Euro bekommt, aber diesmal für die Installation einer PV-Anlage und Umrüstung der Beleuchtung.
Der Heimatverein Werstener Jonges e.V. 1953 bekommt ebenfalls für das Sommerfest 2023 einen Zuschuss in Höhe von 1.500 Euro. Wenn sich nun jemand fragt, wann das Sommerfest stattfindet, der kommt leider zu spät. Auf dem Werstener Deckel fand das Sommerfest bereits am 14./ 15. Juli statt.
Der Caritasverband – Stadtteilladen Wersten kann sich einmal auf 1.000,00 Euro für die Durchführung von Nähkursen und DIY Café für Kids und 500 Euro für die Durchführung des Leseclubs für Kinder „Leih mir ein Ohr“ freuen.
Auch die Stadtbücherei Wersten wird mit 300,00 Euro für die Durchführung der SommerLeseClub-Abschlussfeier 2023 bedacht.
Am Bärenkamp – Ausbau Gehweg vor Haus-Nr. 15/17
Vor kurzen hatte ich in meinem Beitrag „Im Namen der Kinder“ unter anderem darüber berichtet, dass zur Schulwegsicherung der Gehweg Am Bärenkampvor dem Haus Nr. 15/17 in Himmelgeist zu schmal ist. Lange Rede kurzer Sinn. Der Weg soll breiter gemacht werden für stolze 50.000 Euro. Es hätte sicher mehr als eine Lösung dafür gegeben, aber Demokratie ist die Frustration der Minderheit. Mit 12 Zustimmungen, 6 Enthaltungen und einer Nein Stimme wurde der Ausbau des Gehweges beschlossen. Einen Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde mehrheitlich abgelehnt.
Werstener Friedhofstraße 70, 72 Neubau Feuerwehr
Das die Rettungswache vom Werstener Feld in die Friedhofstraße umziehen wird, ist nicht neu. Beschlossen hatte man das schon im Jahr 2020 und nun wurde den Bezirksvertreter die konkreten Pläne, inklusive der Kostenrahmen, zur Anhörung vorgelegt. Baubeginn soll das 2. Quartal 2024 sein und nach 29 Monaten, also im 4.Quartal 2024, so hofft man, wird das Projekt abgeschlossen sein.
Ursprünglich war ein Kostenrahmen von 35.720.000 EUR (Bedarfsbeschluss vom 08.03.2021) vorgesehen. Leider gab es eine Kostenabweichung von 29.040.000 EUR. Kostenabweichung – das Wort hat etwas Weiches und klingt nicht so hat. Egal, wie es genannt wird, es wird fast doppelt so teuer. Begründet wird es im Detail wie folgt:
„Von der vorgenannten Kostenabweichung entfallen 13.270.000 EUR auf die Baupreisentwicklung vom 1. Quartal 2020 (Stand Kostenrahmen) bis zum 1. Quartal 2023 (Stand Kostenberechnung). Weitere 3.890.000 EUR sind durch die prognostizierte Baupreisentwicklung bis zur Mitte der Bauzeit begründet. Somit sind allein durch die Baupreisentwicklung Abweichungen in Höhe von 17.160.000 EUR begründet.
Im Kostenrahmen waren zudem die Kosten der IPM (KG 800 und KG 1000) in Höhe von 2.260.000 EUR und die Kosten für Ausstattung und Inventar (KG 2000) in Höhe von 860.000 EUR nicht berücksichtigt. Nach Abzug der vorgenannten Kosten ist zwischen Kostenrahmen und Kostenberechnung eine Kostenerhöhung von 8.760.000 EUR bzw. 25% festzustellen. Die Abweichung ist im Wesentlichen begründet durch die Finalisierung der Raumprogramme, die Weiterentwicklung gesetzlicher Vorgaben (unter anderem Gebäudeenergiegesetz), den aktuellen Klimazielen der Stadt Düsseldorf (insbesondere keine fossilen Energiequellen, Dach- und Fassadenbegrünung, Solaroffensive, DGNB-Gold-Zertifizierung) sowie den höheren Detaillierungsgrad durch die Fortschreibung der Planung und den Erkenntnissen aus den vertiefenden Baugrunderkundungen.“
Durchfahrtsbeschränkung Alt Himmelgeist
Es sollte durch die Stadt geprüft werden, ob es nicht möglich ist für die Strasse „Alt Himmelgeist“ eine Durchfahrtsbeschränkung zu schaffen, in Anlehnung, wie sie für den Angermunder Badesee geschaffen wurde. Als Beispiel wurde auch das Mannesmannufer genannt, wo es eine chipgesteuerte Durchfahrtslösung gibt. Die Antwort liegt nun vor und lautet wie folgt.
„Die Straße Alt-Himmelgeist ist als öffentliche Straße für den Gemeingebrauch gewidmet. Sie übernimmt, neben der Verbindung zum Rheinufer, die Erschließungsfunktion der westlichen Wohngebiete des Stadtteils Himmelgeist (Anbindung Sackgasse Maikammer, Kölner Weg und Nikolausstraße). Sämtliche Verkehre auf der Straße sind sogenannte Ziel- und Quellverkehre.
Aufgrund der im Zuge einer Sperrung der genannten Straße zu erwartenden Verdrängungseffekte von Parkverkehren in den östlich anschließenden Steinebrück (Standort Seniorenheim) bzw. Steinkaul (Standort Grundschule Steinkaul) werden die vorgeschlagenen, restriktiven Maßnahmen von der Verwaltung nicht empfohlen.“
Einrichtung einer Einbahnstraße für die Langenfelder Straße bis zur Küppersteger Straße in Wersten
Die Verwaltung wurde um – schnellstmögliche Prüfung – zur Einrichtung einer Einbahnstraße mit gegenläufigem Radverkehr für die Langenfelder Straße bis zur Küppersteger Straße in Wersten gebeten. Daraus wird erst einmal nichts. Der genaue Wortlaut aus der Stellungnahme liest sich so.
„Die Einrichtung von Einbahnstraßen bedeutet grundsätzlich Umwegfahrten für die Anlieger selbst und unter Umständen unverträgliche Mehrbelastungen angrenzender Wohnstraßen, sowie eine unerwünschte Steigerung des Geschwindigkeitsniveaus in einer bestehenden Tempo-30-Zone, da mit Gegenverkehr nicht mehr zu rechnen ist.
Mit einer Fahrbahnbreite von 5,05m und einseitigem Parken am Fahrbahnrand verbleibt eine Restfahrbahnbreite von 3,05m, die für das Öffnen einer Einbahnstraße für den Radverkehr grundsätzlich nicht ausreichend ist. Aufgrund dessen kann die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung für die Langenfelder Straße ohne Freigabe für den Radverkehr nicht empfohlen, bei gleichzeitiger Freigabe für Radfahrer in Gegenrichtung seitens der Verwaltung nicht umgesetzt werden.“
Information zum Bebauungsplanverfahren – Nördlich Werstener Straße
Wenn Sie noch mal wissen wollen, wobei es sich um „Nördlich Werstener Straße“ handelt, darf gerne noch einmal hier nachlesen. Im Rahmen einer Fragerunde in der Sitzung am 10.03.2023 wurde die Verwaltung gebeten einen Vorschlag zu prüfen, ob die Anzahl an KFZ-Stellplätzen reduziert und der Bestand von Fahrradstellplätzen im Gegenzug deutlich erhöht werden kann? Der Vorschlag wurde mit der guten Anbindung an den Öffentlichen Personennahverkehr und der P&R Anlage am Südpark begründet.
Die Antwort der Verwaltung lautet:
„Der Vorschlag wurde mit den betroffenen Fachämtern – dem Bauaufsichtsamt und dem Amt für Verkehrsmanagement – abgestimmt. Im Ergebnis wird ein vollständiger Entfall der KFZ-Stellplätze kritisch gesehen. Auf Grundlage eines aussagekräftigen Mobilitätskonzeptes wurde einer Reduzierung der bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze bereits zugestimmt. Die Bewertung im Mobilitätskonzept, dass für die Studierenden keine Veranlassung bestünde, den Pkw zu benutzen, unterstellt ein eingeschränktes Mobilitätsverhalten – diese Einschätzung wird von Seiten der Fachverwaltung nicht geteilt.
Flächen für Besucherstellplätze werden in der Regel separat eingefordert, um diese im B-Plan zu sichern. Dass in Gänze von der Einrichtung von Besucherparkständen abgesehen werden kann, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht bestätigt werden, da sich das Plangebiet in einem Umfeld mit hohem und voraussichtlich steigendem Parkdruck befindet.“
Kiss-and-Ride-Zone Himmelgeister Grundschule
Ich mache es mir an dieser Stelle etwas einfacher und gebe den direkten Auszug aus der Informationsvorlage wieder, den ein nicht vollständiger Sachverhalt könnte auch falsch verstanden werden.
Auszug aus der Niederschrift zur Informationsvorlage BV9/034/2023:
„Herr Kürten teilt mit, dass Planungsgrundsätze nicht beachtet worden sind und weist auf die Kriterien im Leitfaden des ADAC hin. Eine Parkfläche sollte sich außerhalb eines Radius von 250 m Fußweg um die Schule befinden. Er schlägt als mögliche Kiss-and-Ride-Zone den Parkplatz des Himmelgeister Friedhofs und die Parkstreifen „Am Steinebrück“ vor. Bei der vorgelegten Planung der Kiss-and-Ride-Zone sieht er eine Gefahrenstelle im Schulweg durch ein- und ausfahrende PKWs für alle Schulkinder, die nicht mit dem Auto gebracht werden. Er bittet die Fachverwaltung die Planung einzustellen und neue Standorte zu überprüfen. Zudem bittet er die Verwaltung, dass die bereits gefassten Beschlüsse zur Schulwegsicherung zeitnah umgesetzt werden.
Herr Hampe wertet den geplanten Standort der Kiss-and-Ride-Zone auch als nicht gut gelöst. Die Zufahrt kreuzt den Fußweg der Schulkinder und die Schulbushaltestelle.
Stellungnahme der Verwaltung: Im Zuge des Planungsprozesses der Schulerweiterung GGS Steinkaul wurde angrenzend an die dort neu herzustellende, öffentliche Verkehrsfläche an der Ickerswarder Straße ein Teil des ehemaligen Schulhofes als Fläche für Hol- und Bringverkehre bestimmt (vgl. Informationsvorlage 179/44/2018 Am Scheitenwege Süd, D-Himmelgeist, Herstellung der Erschließungsstraßen: „Am westlichen Rand des Plangebietes weicht im Zuge der Schulerweiterung ein Teil des heutigen Schulhofes an der Ickerswarder Straße einer Fläche für Hol- und Bringverkehre.“
Diese K+R-Zone soll zunächst zur kurzfristigen, verkehrlichen Entlastung des öffentlichen Kreuzungsbereiches Ickerswarder Straße / Steinkaul / Am Bärenkamp / Maikammer sowie des angrenzenden, verkehrsberuhigten Bereiches (Flurstück 365 – „Alter Dorfplatz“) von Hol- und Bringverkehren dienen.
Die Einrichtung von Hol- und Bringzonen in angemessener, fußläufiger Entfernung zum Schulstandort (200-300m), z.B. im Bereich Am Steinebrück, wird erst nach Fertigstellung des Baugebietes Am Scheitenweg Süd als zielführend erachtet, da eine Schulwegführung durch das Baugebiet aufgrund der Baustellensituation derzeit noch kritisch zu sehen ist und die Hauptzuwegung in Absprache mit Schulverwaltung und Schule derzeit weiterhin über die Ickerswarder Straße / Steinkaul erfolgen soll.
Desweiteren sind noch mehrere verkehrliche Optimierungen im Umfeld der Schule, insbesondere zugunsten des Fußverkehrs, in Planung. Dies beinhaltet u.a. die Schließung der Engstelle im Gehweg Am Bärenkamp, vgl. BV9/115/2023. Es besteht darüber hinaus ein Prüfauftrag der Bezirksvertretung 9 für einen zusätzlichen Haltepunkt des Linienbusverkehrs im Umfeld der Grundschule Steinkaul. Die Einrichtung einer zusätzlichen Bushaltestelle „Himmelgeist Schule“ wird derzeit näher untersucht und eine Planung erarbeitet.
Desweiteren ist die Nachrüstung der Querungsstelle Ickerswarder Straße mit einem Zebrastreifen (FGÜ) geplant. Die Maßnahme beinhaltet auch eine Einengung des Einmündungsbereiches Maikammer zugunsten der Sichtbeziehungen bzw. einer Verkürzung der Querung für Schulkinder sowie eine Erweiterung des verkehrsberuhigten Bereiches Maikammer.
Sobald Planungsergebnisse vorliegen, werden diese der Bezirksvertretung 9 vorgelegt.
Fix terminiert ist in den Sommerferien der Ausbau der mit der Grundschule abgestimmten Schulbushaltestelle im öffentlichen Straßenraum.
Es wird zusammenfassend empfohlen, erst nach Fertigstellung des Baugebietes Am Scheitenweg Süd und der genannten Begleitmaßnahmen zugunsten Fußverkehr und ÖPNV nach Bedarfslage der Schule die Einrichtung von Hol- und Bringzonen im weiteren Einzugsgebiet (200-300m) zu verfolgen. Potentielle Standorte liegen an der Ickerswarder Straße, Am Steinebrück und Am Bärenkamp. Der K+R-Parkplatz auf dem ehemaligen Schulhof kann dann perspektivisch einer anderen, noch näher zu bestimmenden Nutzung zugeführt werden.“
Zebrastreifen Auf’m Rott
Auf der Straße Auf’m Rott in Höhe des Stoppschildes sollte ein Zebrastreifen oder eine andere geeignete Maßnahme eingerichtet werden.
„Der Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung 9 am 05.05.2023 mit dem Betreff Zebrastreifen Auf’m Rott wurde geprüft.
Dabei wurde festgestellt, dass in dem vorgeschlagenen Bereich kein Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) eingerichtet werden kann. Grund dafür sind die eingeschränkten Sichtverhältnisse infolge haltender Linienbusse an der angrenzenden Bushaltestelle.
Zur Verbesserung der Schulwegebeziehungen wird die Verwaltung stattdessen eine Optimierung des Kreuzungsbereiches Auf`m Rott / Dechenweg untersuchen und die zusätzliche Einrichtung von Fußgängerüberwegen prüfen.
Die Errichtung von Fußgängerüberwegen könnte dazu führen, dass Parkplätze entfallen. Dies wird sich aber erst im Lauf der Planung zeigen, die dann im Vorfeld der Bezirksvertretung vorgestellt werden wird.“
Wie immer dürfen und können Sie alles noch ausführlicher lesen. Auf dem Medienportal der Stadt Düsseldorf wird darüber bestens informiert.
Mit himmlischen Gruße und bleiben Sie gesund
Ist ja ein Ding mit dem K&R Platz. Somit scheinen die bisherigen Arbeiten ja völlig umsonst und das Geld zum Fenster rausgeworfen zu sein. Allerdings sind Fehlplanungen ja nichts Neues. Gerade für Himmelgeist. Die Stadt dachte ja auch vor 20 Jahren noch, dass die Einwohnerzahl mal eben um 2000 steigen kann. Erst im Nachhinein stellte man dann- offensichtlich völlig überrascht- fest, dass wie „aus heiterem Himmel“ u.a. die Schule zu klein und diverse Gehwege nicht ausreichend breit und/oder abgesichert sind. Auch scheint die Kanalisation nicht ausreichend geplant worden zu sein da es hier erst seit den zahlreichen Neuzugängen regelmäßig nach „faulen Eiern“ stinkt. Hach ja.
Die Beiträge sind wie immer sehr schön zu lesen. Vielen lieben Dank für die Infos und viele Grüße aus der Nachnarschaft.
Hi Alissa P., vielen Dank und beste Grüße zurück.