Werte Leserschaft,
jeder, der in der Nähe eines Kinderspielplatzes wohnt, kennt das Geräusch-Sinfonie-Orchester: ein fröhliches Durcheinander aus Kindern. Doch die wahren Meister der Lautstärke sind die Eltern, die mit einem schier endlosen Repertoire an Ermahnungen und Aufmunterungen glänzen. Man könnte meinen, die wahren Akteure auf diesem Spielfeld sind die Eltern, die lauter sind als die Kinder selbst. Klar, habe ich gewusst, dass es dort lebhaft zugeht, aber irgendwann sollte man doch auf eine Art akustische Entspannung hoffen können. Doch kaum dunkelt es, kommen die Jugendlichen und machen es nicht wesentlich leiser. Wer wissen möchte, was der eigene Nachwuchs wirklich über einen denkt, kann mir gerne eine Nachricht schreiben – ich habe ein paar sehr interessante Einsichten. Und ich bin mir auch bewusst, dass manch ein Elternteil die eigene Ruhe, weit weg vom Spielplatz, zu schätzen weiß. Aber wer darf eigentlich, wie lange auf einem Spielplatz bleiben. Und bin ich schon zu alt? Das und vieles mehr erfahren Sie auch, wenn Sie meinen Whatsapp-Channel abonnieren.
In einer E-Mail vom 24. Mai 2024 an den Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Stadt Düsseldorf, wird auf die Problematik der Spielplatznutzung für Jugendliche und junge Erwachsene hingewiesen. Der Sachverhalt betrifft einen Vorfall, bei dem der 17-jährige Sohn der Absenderin mit zwei Freunden gegen 23:30 Uhr am Hermannsplatz saß, um sich zu unterhalten und Fanta zu trinken. Es wurde kein Alkohol konsumiert, keine Ruhestörung verursacht, und sie hatten sich friedlich verhalten. So zumindest wird es geschildert.
Trotzdem erhielten sie vom Ordnungsamt eine Strafzahlung von 35 Euro. Die Begründung war, dass die Straßenordnung der Stadt Düsseldorf es Personen über 14 Jahren ohne Begleitung eines Kindes untersagt, sich auf Spielplätzen aufzuhalten. Die Regel soll laut Auskunft des Ordnungsamtes verhindern, dass u.a. Abfall und Scherben in den Spielplatzbereichen zurückgelassen werden. Diese Regelung gilt für alle als Spielplatz gekennzeichneten Bereiche, einschließlich des Hermannsplatzes und des Kürthenhofes.
Die Absenderin kritisiert diese Regelung als wenig sinnvoll, da es in dicht besiedelten Bezirken ohnehin zu wenige Treffpunkte für Jugendliche gibt. Sie weist darauf hin, dass die Stadt gleichzeitig nach Möglichkeiten sucht, Spielplätze für Jugendliche attraktiver zu gestalten. Zudem sei es problematisch, dass die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht immer wissen, welche Bereiche erlaubt sind.
Die Absenderin plädiert dafür, Spielplätze für alle Bürger zugänglich zu machen, wobei gemeinschaftliche Regeln wie Sauberkeit und kein Lärm beachtet werden sollten, um ein friedliches Miteinander zu fördern.
Die Stellungnahme der Stadt sieht dann wie folgt aus und wird hier natürlich ungekürzt veröffentlich.
Nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Düsseldorfer Straßenordnung vom 04. Oktober 2006) ist nach § 5 (4) “der Aufenthalt auf Kinderspielplätzen nur Kindern und Jugendlichen bis zur jeweils freigegebenen Altersgrenze und deren Begleitung erlaubt”. Da vor Ort am Kinderspielplatz Hermannplatz keine weitere Einschränkung des Nutzungsalters ausgeschildert ist, bedeutet dies eine zulässige Nutzung bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.
Die Nutzungszeiten von Kinderspielplätzen in der Landeshauptstadt Düsseldorf richten sich, sofern nicht vor Ort Einschränkungen ausgeschildert sind, am Bundesimmissionsschutzgesetz. Die Nutzungszeiten umfassen in diesem Fall die tägliche Nutzung von 07:00 bis 22:00 Uhr. Durch die Festsetzungen in der Düsseldorfer Straßenordnung wird die gesetzliche Duldung von Kinderlärm auf Spielplätzen gesichert. Eine Nutzung von Spielplätzen außerhalb der genannten Nutzungszeiten sowie Nutzendenalters ist dementsprechend von Seiten der Stadtverwaltung zu ahnden, um den rechtlichen Status der Kinderspielplätze zu sichern.
Kontrollen des Ordnungsdienstes erfolgen im Rahmen der personellen Möglichkeiten und unter Beachtung der aktuellen Einsatzlage. Hierbei achten die Außendienstkräfte auf die Einhaltung der gängigen Rechtsvorschriften. Die Dienstkräfte entscheiden nach pflichtgemäßem Ermessen, ob ein ordnungsrechtliches Handeln im konkreten Einzelfall angemessen ist. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Verwarngeld im Fall des 17-jährigen Bürgers wurde eingestellt.
Der Rat der Stadt hat die Verwaltung durch seinen Beschluss (RAT/475/2023) beauftragt, den vom Jugendhilfeausschuss (JHA/046/2022) beantragten Masterplan Jugend- und Bolzplätze umzusetzen. Der Masterplan soll sich unter anderem mit der Frage auseinandersetzen, was sich Jugendliche im öffentlichen Raum zur Verbesserung der Nutzungsmöglichkeiten wünschen und ob zum Beispiel die Aufwertung von Bolzplätzen und deren Umfeld einen Beitrag dazu leisten können. In die Untersuchung im Rahmen des Masterplans sollen auch Schulhöfe und Stadtplätze einbezogen werden. Die Ergebnisse aus dem Beteiligungsformat „Jugend checkt Düsseldorf“ sind ebenfalls zu berücksichtigen. Die so ermittelten potentiellen Orte und vorgeschlagenen Nutzungsoptionen sind vor den derzeit gültigen rechtlichen Rahmenbedingungen zu prüfen und gegebenenfalls Änderungsoptionen aufzuzeigen. Im Masterplan sind bezogen auf eine schrittweise Umsetzung, Prioritäten und damit verbundene Mittelbedarfe aufzuzeigen.
„Jugend checkt Düsseldorf“ ist ein Beteiligungsprojekt, das es Kindern und Jugendlichen bis 27 Jahren ermöglicht, jährlich zwei bis drei von insgesamt zehn Stadtbezirken zu untersuchen. In dieser Rolle als Expert*innen ihrer eigenen Lebenswelt formulieren sie Wünsche, Ideen und Forderungen, um ihren Stadtteil so zu gestalten, dass sie sich dort sicherer und wohler fühlen.
Ich werde also weiterhin am Rhein oder im Park spazieren gehen. Schon alleine auf Grund meines fortgeschrittenen Alters werde ich den Spielplatz meiden, immerhin wirken die Rutschen und Schaukeln sehr verlockend. Wobei, da gibt es noch so eine Wasserpumpe!
Mit himmlischen Gruß und bleiben Sie gesund.