In den letzten Tagen bin ich mal wieder mit der M3 Richtung Düsseldorfer Innenstadt gefahren und habe, völlig in Gedanken verloren – kann man eigentlich Gedanken verlieren? – auf den Ticketautomat geschaut und mich daran erinnert, wie wir uns damals geärgert haben, dass wir nicht mit der Bankkarte ein Ticket im Bus bezahlen können. Wir haben 2022 und die Zeiten ändern sich. Heute kann man es und ich habe ein Jobticket und es interessiert mich nicht mehr. Hatte ich nicht mal ein Beitrag über das Amtsgericht geschrieben, weil man, unter anderem, dort anscheinend von Kartenzahlung noch nie etwas gehört hatte? Doch, das hatte ich. Es ging um das Amtsgericht Düsseldorf und die Kirche im Jahr 2021.
2022 und immer noch keine Kartenzahlung am Düsseldorfer Amtsgericht
Aber hat sich daran etwas geändert? Leider nein! Derzeit ist es nicht möglich einen Onlinetermin zubekommen, um den Austritt aus der Kirche zu bekunden und eine Bezahlung der Gebühr kann ebenfalls immer noch nicht mit der Bankkarte vorgenommen werden. Also hat meinDUS.de das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen um die Beantwortung einiger Fragen gebeten, warum es immer noch nicht möglich ist – nach 16 Jahren – am Amtsgericht Düsseldorf mit Karte zu zahlen und wann mit einem „Einführungszeitpunkt“ zurechnen sei? Was sind die Hinderungsgründe, die Kartenzahlung nicht möglich machen? An wie vielen Geschäftsstellen der Gerichte in NRW ist es möglich nicht mit Karte zu zahlen und ist Düsseldorf ein Einzelfall?
Denn ich gehe einfach mal davon aus, dass dort auch Leute arbeiten die nachmittags einkaufen gehen und mit Karte zahlen und sich wundern, warum es denn nicht im „eigenen Unternehmen“ funktioniert.
Die nachfolgende Antwort wie immer ungekürzt.
Sehr geehrter Herr H.,
in dieser durch das SARS-CoV 2-Virus bestimmten Zeit liegt ein besonderes Augenmerk der nordrhein-westfälischen Justiz auf dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Bürgerinnen und Bürger. Die (kontaktlose) Zahlung mittels EC- bzw. Kreditkarte stellt hierbei sicherlich einen Baustein dar.
Eine kontaktlose Zahlung von Gerichtskosten oder Kosten in Justizverwaltungsangelegenheiten ist bereits seit dem Jahr 2010 mittels elektronischer Kostenmarke möglich, welche unproblematisch online über das Justizportal (https://www.kostenmarke.justiz.de) erworben werden kann.
Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie sollen alle Gerichtszahlstellen des Landes möglichst zeitnah mit EC-Kartenlesegeräten ausgestattet werden. Damit würde eine zusätzliche (und lokale) Möglichkeit der bargeldlosen Zahlung geschaffen.
Eine flächendeckende Ausstattung aller Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit EC-Kartenlesegeräten gestaltet sich aber aufgrund unterschiedlicher Faktoren als schwierig. Insbesondere die stark differierenden baulichen, technischen und personellen Gegebenheiten der einzelnen Gerichtszahlstellen vor Ort, aber auch vergaberechtliche Regelungen müssen bei der Anschaffung und dem Betrieb entsprechender Geräte berücksichtigt werden. Aus den genannten Gründen steht ein konkreter „Einführungszeitpunkt“ noch nicht fest.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Reuter
– stellv. Pressesprecher –
Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Immerhin, es scheint eine Alternative zugeben. Die elektronische Kostenmarke. Aber was ist eine Kostenmarke? Die Kostenmarke stammt aus dem letzten Jahrtausend und ist vergleichbar mit einer Briefmarke. Man ging zum Gericht kaufte sich Kostenmarken und klebte sie, wie eine Briefmarke, auf ein Dokument (Klageschrift, Schriftsätze, Mahnbescheide etc.) und reichte es beim Amtsgericht ein. Damit wurde gleichzeitig belegt, das die Gerichtsgebühren gezahlt wurden.
Heute, also 2022 kann fast überall mit der Karte bargeldlos gezahlt werden. Warum das in der Justiz seit über einem Jahrzehnt nicht gehen soll, werde ich wohl nicht verstehen.
Wie sagte Bob Dylan einmal: Kritisiere nicht, was du nicht verstehen kannst.
Und dabei belasse ich es für heute.
Mit himmlischen Gruß und bleibt gesund