Werte Leserschaft,
bald ist es wieder soweit und die Bezirksvertretung 9 wird wieder tagen. Damit wir auf meinDUS.de die Politik auch wirklich im Blick haben, habe ich mich entschlossen das Ganze ein wenig aufzuteilen. Und zwar in dem, was schon bekannt ist und dem späteren Teil, was noch beschlossen wird. Der kommt dann nächste Woche. Auf gehts.
Der Inhalt
Zuschüsse, Zuschüsse und nochmal Zuschüsse
Der Verein Wir in Wersten e.V. ist diesmal mit drei Anträgen dabei und wird einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro zum einem für die Durchführung des Osterfeuers 2023, dann für die Werstenralley 2023 800,00 Euro und für den anstehenden Bienenlauf 2023 ebenfalls 800,00 Euro bekommen.
Wenn wir dann gerade beim Geld verteilen sind, so soll auch das hood projects für die – Gruppenausstellung #actsofpostvandalism 1000,00 Euro bekommen. Wer das eigentlich ist und was die machen, werde ich bis zum nächsten Beitrag in Erfahrung bringen.
Und nun zu den Informationen, die die Stadtverwaltung der Bezirksvertretung 9 aus den früheren Sitzungen schuldig geblieben ist.
Ampelschaltung Kölner Landstraße
Um was geht es eigentlich? Am 10.06.2022, also vor fast einem Jahr, wurde die Verwaltung gebeten, die Steuerung sämtlicher Lichtsignalanlagen auf der Kölner Landstraße unter Berücksichtigung der Vorrangschaltung für den ÖPNV (öffentlicher Personennahverkehr)so auszurichten, dass für den MIV (motorisierter Individualverkehr) auf der gesamten Kölner Landstraße durchgehend eine „Grüne Welle“ beim Fahren der vorgeschriebenen Geschwindigkeiten gewährleistet ist.
Dazu ist es der Stadt gelungen eine Stellungnahme abzugeben.
Grundsätzlich sind die Signalanlagen der Kölner Landstraße miteinander koordiniert, d. h. es wurde eine sog. „Grüne Welle“ für den MIV geplant. Aufgrund des engen Stadt- und Straßenbahntakts beeinflusst die Bevorrechtigung des ÖPNV die „Grüne Welle“ für den MIV an diesem Streckenzug.
Grundsätzlich lassen sich die Koordinierungen für den MIV und den ÖPNV an Streckenzügen nur sehr eingeschränkt gleichzeitig abbilden. Hintergrund sind die unterschiedlichen Systemgeschwindigkeiten der beiden Verkehrsmittel. Der MIV bewegt sich mit einer konstanten Geschwindigkeit im Bereich der zulässigen Höchstgeschwindigkeit fort. Die Fortbewegung des ÖPNV ist durch Brems- und Beschleunigungsvorgänge sowie variable Fahrgastwechsel an den Haltestellen geprägt.
In der Praxis führt dies dazu, dass die geplante „Grüne Welle“ für den MIV durch ÖPNV-Fahrzeuge zeitweise unterbrochen wird. Die Signalanlagen benötigen nach jedem ÖPNV-Fahrzeug eine kurze Zeit, um wieder in den „richtigen“ Takt zurück zu finden. Folgt nun bereits das nächste ÖPNV-Fahrzeug, dass die Koordinierung erneut stört, entsteht (zeitweise) der Eindruck, dass keine „Grüne Welle“ vorhanden ist.
Die geänderten Signalsteuerungen der Achse Kölner Landstraße wurden im Laufe der vergangenen beiden Kalenderjahre implementiert. Die Verwaltung hat die Qualitätssicherung an diesem Streckenabschnitt noch nicht vollständig abgeschlossen. Vereinzelte Anpassungen und Verbesserungen werden in diesem Zusammenhang bis zum Jahresende erarbeitet und umgesetzt.
Streuobstwiese und fehlender Bürgersteig Am Broichgraben
Es gibt eine städtische Freifläche im Bereich Am Broichgraben 64-70. Die Verwaltung wurde gebeten, zeitnah eine Streuobstwiese anzulegen und den fehlenden Bürgersteig in diesem Bereich zu erstellen.
Die Stellungnahme der Verwaltung lautet:
Eine Obstwiese wird aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde kritisch gesehen, da die Fläche als ehemaliger Gewässerverlauf ein eher feuchter Standort ist. Hier würden sich Obstbäume nicht gut entwickeln können. Dazu ist die Fläche mit rund 1.000 m² und einer Breite zwischen 4 und 10 Metern für eine klassische Obstwiese zu klein. Da aufgrund des Standortes keine Obstbaumwiese möglich ist, schlägt die untere Naturschutzbehörde vor, einheimische, blühende und insektenfreundliche Bäume zu pflanzen, dies könnte mit einer Aufwertung der Fläche als artenreiche Wiese verbunden werden. Wichtig wäre allerdings die Klärung der Übernahme der Pflege und Umsetzung der Maßnahme.
Ferner plant die Verwaltung auf dem betreffenden Abschnitt Am Broichgraben 28-68 auf Basis des durchgeführten Grunderwerbs und auf Grundlage der durchgeführten Abstimmungen mit der unteren Naturschutzbehörde weiterhin den Straßenumbau mit baulichen Gehwegen. Die zum Straßenbau vorgesehenen Flächen sind dabei zwingend von möglichen Bepflanzungen freizuhalten. In 2019/2020 wurde zunächst der unmittelbar anschließende Straßenabschnitt Itterstraße 171 bis zur Einmündung Am Broichgraben saniert. Aus Budgetgründen wurde die Anschlussmaßnahme Nr. 28-68 zunächst zurückgestellt, die Umsetzung ist derzeit für 2024 geplant.
Durchgängiges Tempo 30 auf der Ickerswarder Straße
Tempo 30 auf der Ickerswarder Straße umzusetzen ist das Ziel der Bezirksvertreter und somit wurde auch die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit dem OVA (Ordnungs- und Verkehrsausschuss) an einer Lösung zuarbeiten. Sollte dies aufgrund der Einstufung der Straße als Hauptverkehrsstraße nicht möglich sein, bittet die Bezirksvertretung 9, um die Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Unterbindung der Nutzung der Ickerswarder Straße als „Rennstrecke“.
Dazu antwortet die Verwaltung wie folgt:
Die Ickerswarder Straße ist als Hauptverkehrsstraße mit innerörtlicher Verbindungsfunktion im Düsseldorfer Straßennetz eingestuft. Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Lärmschutzgründen wird – in Abhängigkeit der verkehrlichen Auswirkungen auf den Linienbusbetrieb der Rheinbahn (Buslinie 731) – bis zum Ende des ersten Halbjahres 2023 hin abschließend überprüft.
Der Teilbereich der Ickerswarder Straße, zwischen der Münchener Str. und der Kölner Landstraße, ist an Stellen mit erhöhtem Querungsbedarf, insbesondere zur sicheren Erreichbarkeit der Haltekanten des ÖPNV, sowie in Verlängerung der fuß- und radläufigen Wegeverbindungen, mit baulichen Querungshilfen ausgestattet. Diese führen zu einer Verengung der Fahrstreifenbreite und tragen, ebenso wie der signalisierte Knotenpunkt Ickerswarder Straße / Dechenweg, zu einer Verkehrsberuhigung bei.
Der Hinweis über überhöhte Geschwindigkeiten wurde zudem an die Polizei weitergeleitet.
Mobilitätsstationen im Bezirk 9
Man bat die Stadt um eine Liste mit mindestens 10 möglichen Standorten für Mobilitätsstationen im Bezirk 9. Damit wollte die BV 9 eine Auswahl für die ersten beiden Stationen treffen, die dann noch in diesem Jahr realisiert werden.
Und hier die Antwort der Stadt:
Entsprechend der Strategie für die Entwicklung von Mobilitätstationen im Stadtgebiet, die am 25.08.2021 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA/072/2021) beschlossen wurde, soll in Düsseldorf in den nächsten zehn Jahren ein enges Netz an Mobilitätstationen entstehen. Die Stationen zielen auf eine möglichst nahtlose Verknüpfung von Verkehrsmitteln ab, um so Multi- und Intermodalität als komfortable und nachhaltige Alternative zum eigenen, privaten Pkw zu etablieren.
Bis 2030 sollen 100 Mobilitätstationen errichtet werden – 60% der Stationen in den Stadtbezirken 1, 2 und 3 und 40% außerhalb dieses Bereichs.
Entsprechend der stadtweiten Strategie sind für den Stadtbezirk 9 ca. acht Mobilitätstationen bis 2030 vorgesehen.
Eine konkrete Verortung dieser Mobilitätstationen liegt derzeit noch nicht vor. Insbesondere das Angebot des Car-Sharings wird als zielführender Bestandteil der Mobilitätstationen bei der Standortfindung zugrunde gelegt und entsprechende Standorte geprüft.
Sobald dieser und weitere Standortfaktoren hinreichend betrachtet wurden, wird die BV9 frühzeitig in die Verortung der Mobilitätstationen miteingebunden. So soll ein strategisch ausgerichtetes Netz an Mobilitätstationen im Stadtbezirk 9 entstehen.
Ampelschaltung Werstener Kreuz
Die Ampelschaltung am Werstener Kreuz soll so geändert werde. Begründet wurde dies von unseren Vertretern, wie folgt:
Solange keine Fahrzeuge legal auf die A46 in Fahrtrichtung Wuppertal auffahren können, sollen die mit den Pfeilen gekennzeichneten Ampeln für den querenden Fuß- und Radweg Grün anzeigen.
Die kurze Antwort der Stadt liest sich dann so.
Die Verwaltung prüft bis zum 01.07.2023, in wie weit die erteilten „Ausnahmegenehmigungen“ für das Geradeausfahren von Taxen und des Betriebsdiensts der Bundesautobahn zurückgenommen werden können. Abhängig vom Prüfergebnis kann anschließend die Signalsteuerung wie gewünscht überarbeitet werden.
So, das war es für den Moment. Interessant wird es sicher am 5.5.2023 bei der Vorstellung der Unfallstatistik und Kriminalitätsentwicklung 2022 im Stadtbezirk 9, bei dem Thema Verzögerungen Schulwegsicherung Himmelgeist, Hafen Reisholz und der geplanten Hundewiese in Itter.
Mit himmlischem Gruße