Werte Leserschaft,
stellen Sie sich vor, Sie haben ein juristisches Problem. Natürlich muss es schnell gehen, denn Sie haben das Schreiben – sagen wir mal – vergessen. Sie suchen sich einen Anwalt. Er ist nicht erfreut, aber er schreibt schnell ein paar Seiten und wirf den Schriftsatz fristgerecht in den Spätbriefkasten bei Gericht. Anfang Februar 2024 tagte die Bezirksvertretung 9 und bat die Stadtverwaltung in einer der nächsten Sitzungen über den sogenannten Hochwasserkatastrophenplan Himmelgeist/ Itter vorzutragen. Statt einen Vortrag bekommen die Vertreter 287 Wörter, die mit den Worten beginnen: „Zu dem Antrag hilft es zunächst eine Begriffseinordnung vorzunehmen.“ Da bekomme ich Puls. Ganz hohen Puls.
Aber zunächst der Originaltext.
Zu dem Antrag hilft es zunächst eine Begriffseinordnung vorzunehmen. Für die Deiche des Himmelgeister Rheinbogen gibt es neben einem sog. Arbeitsplan Hochwasserschutzdienst des SEBD (SEBD= Arbeitsgruppe der Stadtentwässerungsbetriebe, Anm.d.R.), auch einen ergänzenden Einsatzplan „Hochwasser Rhein“ der Feuerwehr Düsseldorf sowie für Extremhochwasser einen Evakuierungsplan für die Stadtteile Himmelgeist und Itter.
Im Arbeitsplan Hochwasserschutzdienst werden einzelne Maßnahmen beschrieben, die zu definierten (Hoch-)Wasserständen des Rheins vom SEBD durchgeführt werden müssen. Zum Beispiel wird darin beschrieben, wann Hochwasserschutztore geschlossen oder Wege gesperrt werden müssen.
Zusätzlich liegt u.a. für den betroffenen Überflutungsraum der Deiche des Himmelgeister Rheinbogens auch ein Einsatzplan „Hochwasser Rhein“ der Feuerwehr Düsseldorf sowie für Extremhochwasser einen Evakuierungsplan vor.
Die Deiche im Himmelgeister Rheinbogen weisen bei extremem Rheinhochwasser keine ausreichende Standsicherheit auf und innerhalb eines realistischen Prognosezeitraums von bis zu 48 h sind keine Maßnahmen zur Sicherung der Deichberme durchführbar. Aus diesem Grund wurde im damaligen Planfeststellungsbeschluss vom 25.05.2020 die Stadt Düsseldorf von der Bezirksregierung Düsseldorf angewiesen, eine Evakuierungsplanung für den betroffenen Überflutungsraum zu erstellen. Diese wurde durch das Fachamt 37 (Feuerwehr, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz) erstellt.
Die Evakuierungsplanung wurde in der VK vom 16.03.2021 vorgestellt.
Der Arbeitsplan Hochwasserschutzdienst des SEBD und die darauf aufbauenden Einsatzpläne der Feuerwehr Düsseldorf sowie der Evakuierungsplan für die Stadtteile Himmelgeist und Itter für Extremhochwasser bilden insgesamt ein Bündel an abgestimmten Maßnahmen um die Bevölkerung – unabhängig von den Maßnahmen zum baulichen Hochwasserschutz – bestmöglich zu schützen.
Gerne kann der SEBD den Arbeitsplan Hochwasserschutzdienst in einer der nächsten BV-Sitzungen vorstellen.
Aus Sicht des SEBD sollten der „Einsatzplan Rhein“ sowie der Evakuierungsplan für die Ortsteile Himmelgeist und Itter durch das Fachamt 37 erläutert werden. Unabhängig von etwaigen Evakuierungs- und Einsatzplänen gibt es keine vorrangige Deichplanung für den Düsseldorfer Norden. Die Deiche in Lohausen und Himmelgeist werden gleichrangig mit ihren individuellen Planungsanforderungen bearbeitet.
Arbeitsplan Hochwasserschutzdienst, ergänzender Einsatzplan „Hochwasser Rhein“ und Evakuierungsplan.
Der Rhein durchfließt das Stadtgebiet auf einer Länge von 42,1 Kilometern
Ich habe das Wort „Hochwasserschutz“ und „Düsseldorf“ bei Google eingegeben und habe nach 2,3 Sekunden die Webseite der Stadtwerke Düsseldorf vorgeschlagen bekommen. Dort steht dasselbe, wie in den 287 Wörtern der Stadtverwaltung Düsseldorf nach drei Monate. Hält der Verfasser dieser Informationsschrift uns und die Bezirksvertreter für absolut dumm? Für Diensterschwernis gibt es die Note 6. Es wurde um einen Vortrag gebeten und bekommen haben sie eine Information – nach drei Monaten -, die sich jeder selbst ergoogeln könnte.
Das Thema Hochwasserschutz und Rhein, gepaart mit den Wörter Himmelgeist und Itter verursachen, sicher nicht nur bei mir, sehr hohen Puls.
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Mit himmlischen Gruß und bleiben Sie gesund