Werte Leserschaft,
heute machen wir einen kleinen Ausflug zum Thema Verkehrsplanung in Düsseldorf, am Beispiel Himmelgeist. Es wird gut erkennbar, das viel Arbeit und Fleiß der Bezirksvertreter und deren beteiligten Bürger seit 2022 investiert wurden. Wie im wahren Leben, erreichen wir nicht alle Ziele sofort. Wenn Sie weiter auf dem laufenden bleiben wollen, können Sie gerne meinen Whatsapp-Channel abonnieren, denn das nächste Politik-Update steht auch bald wieder an. Und los geht es.
Fahrradstraße in Himmelgeist
Der Plan der Bezirksvertretung 9 war es, die Stadt damit zu beauftragen, zwei bereits beschlossene Maßnahmen umzusetzen. Diese betreffen den ruhenden Verkehr auf der Himmelgeister Landstraße und die Einrichtung einer Fahrradstraße in Himmelgeist. Dabei geht es vor allem um eine neue Beschilderung und die Neuanordnung von 70 Parkplätzen.
Konkret wird an beiden Enden der Fahrradstraße das entsprechende Verkehrsschild angebracht, das den Anlieger- und Linienverkehr erlaubt. Außerdem wird die 30er-Zone in den Ortskern von Himmelgeist verlegt, passend zum Ende der Fahrradstraße.
Zusätzlich wird auf bestimmten Abschnitten der Himmelgeister Landstraße ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Diese Abschnitte umfassen unter anderem den Bereich von der Universitätsstraße bis zur Straßenlaterne Nr. 3 (auf der Himmelgeister Landstr.), sowie verschiedene Abschnitte entlang der Landstraße. Ein bereits bestehendes Halteverbot wird außerdem dauerhaft zeitlich uneingeschränkt.
Zur Verbesserung der Sicherheit für Radfahrer werden zudem alle 200-300 Meter Fahrbahn-Piktogramme aufgebracht, um den hohen Anteil an Radverkehr zu berücksichtigen. Alle Maßnahmen sollen wie geplant und ohne Abweichungen umgesetzt werden.
Das war grob zusammengefasst der Plan.
Ich will der ausführlichen Antwort, nicht vorweggreifen, aber hier schon mal eine Zusammenfassung für all die, die nicht so viel Zeit zum lesen haben. Natürlich kommt der vollständige Text der Stadt im Anschluss.
Die Verwaltung hat in Absprache mit der Rheinbahn festgestellt, dass an mehreren Stellen entlang der Himmelgeister Landstraße kein zusätzliches Haltverbot nötig ist, da die Sichtverhältnisse ausreichend sind und diese Bereiche bisher kaum beparkt wurden. Ein Halteverbot wird jedoch wie beschlossen von der Bushaltestelle „Himmelgeist Friedhof“ bis Haus Nr. 138 eingerichtet, wodurch drei Parkplätze entfallen. Außerdem wird die zeitliche Einschränkung eines Haltverbots zwischen den Hausnummern 74 und 76 aufgehoben, sodass dort zukünftig sechs Parkplätze dauerhaft wegfallen.
Die Verwaltung sieht diese Maßnahmen als ausreichend an, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten und Konflikte zwischen den verschiedenen Verkehrsarten zu minimieren, besonders mit den neuen Fahrrad-Piktogrammen.
Bezüglich der Fahrradstraße lehnt die Verwaltung den Antrag ab, da die Himmelgeister Landstraße und der Bärenkamp nicht Teil des Düsseldorfer Radhauptnetzes sind, sondern des Rheinradwegs. Da auf diesen Straßen jedoch ein hoher Busverkehr (6 Busse pro Stunde) herrscht, ist die Bedeutung für den Kfz-Verkehr zu hoch, um eine Fahrradstraße einzurichten. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile kommt die Verwaltung daher zu dem Schluss, dass die Einrichtung einer Fahrradstraße in diesem Fall nicht gerechtfertigt ist.
Und nun die ungekürzte Version der Stadt, die sie auch hier nachlesen können.
In Abstimmung mit der Rheinbahn, die zur störungsfreien Abwicklung an wenigen Stellen ein Haltverbot benötigt, wurde vor Ort Folgendes vereinbart:
- Von der Universitätsstraße kommend bis zur Straßenlaterne 3 auf der Himmelgeister Landstraße, ist kein Haltverbot nötig, da dieser Bereich bisher nie beparkt wurde.
- Ab dem Beginn der Einfahrt der Häuser Nr. 58-60 bis zur Mitte der Straßenlaternen 13 und 15 sind die erforderlichen Sichtbeziehungen gegeben- somit wird auch hier kein Handlungsbedarf gesehen.
- Ein Haltverbot vom Ende der Bushaltestelle Himmelgeist Friedhof (FR Innenstadt) bis zum Beginn des Grundstücks Nr. 138 wird beschlussgemäß veranlasst. Hierdurch entfallen zukünftig 3 Stellplätze.
- Zwischen den Häusern 114-116 ist ebenfalls – aus Sicht der Rheinbahn- ein Haltverbot nicht zwingend notwendig, da auch hier die nötige Sicht gegeben ist.
Die Aufhebung der zeitlichen Einschränkung der Haltverbote (Montag-Freitag 8-18 h) zwischen Nr. 74 und 76 wird wie beschlossen veranlasst. Durch diese Maßnahme können an dieser Stelle zukünftig 6 Fahrzeuge rund um die Uhr nicht mehr parken. Mit diesen Maßnahmen würden nicht mehr Parkplätze wegfallen als für einen reibungslosen Verkehrsablauf nötig. In Kombination mit den noch aufzubringenden „Fahrrad-Piktogrammen“ sollte zukünftig konfliktfreie Begegnungen zwischen den verschiedenen Verkehrsarten möglich sein.
Zur Beschilderung als Fahrradstraße:
Fahrradstraßen stellen einen wichtigen Bestandteil der Radverkehrsförderung und hier insbesondere für den weiteren Ausbau des Düsseldorfer Radhauptnetzes dar. Hierbei sollen Fahrradstraßen vorrangig auf Verbindungen mit einer hohen Netzbedeutung und Nachfrage eingerichtet werden und eine Bündelung des Radverkehrs auf attraktiven Ausweichstrecken zu hoch belasteten KFZ-Verkehrsachsen schaffen. Der im Antrag genannte Straßenzug liegt nicht auf dem Radhauptnetz der Landeshauptstadt Düsseldorf, ist dafür aber Bestandteil der EuroVelo15-Route (Rheinradweg). Zudem sind die Himmelgeister Landstraße und die Straße „Am Bärenkamp“ Teil einer Tempo-30-Zone, auf denen alternierend einseitig am Fahrbahnrand geparkt wird. Es verkehren auf dem Teilstück zwei Buslinien der Rheinbahn jeweils im 20-min-Takt.
Nach Prüfung des Antrages kann folgendes Ergebnis mitgeteilt werden:
Im Rahmen ihrer Ermessensausübung nach §45 StVO ordnet die Verwaltung Verkehrszeichen nur dann an, wenn besondere Umstände vorliegen, die dies zwingend erforderlich machen. Gemäß der VwV-StVO kann dies im Falle einer Fahrradstraße eine hohe oder zu erwartend hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr sein. Es bedarf allerdings immer einer Abwägung im Einzelfall, wobei die Gründe für die Einrichtung einer Fahrradstraße zwingend erforderlich sein müssen, also den Gründen, die gegen die Einrichtung sprechen, wesentlich überwiegen müssen.
Im vorliegenden Fall bedient der genannte Straßenzug bestehend aus der Himmelgeister Landstraße und dem Bärenkamp die Kriterien der VwV-StVO für die Einrichtung einer Fahrradstraße zwar insofern, dass keine geringe Netzbedeutung für den Radverkehr vorliegt (Rheinradweg). Die Straße gehört jedoch nicht zum Radhauptnetz der Stadt Düsseldorf. Aufgrund des hohen ÖPNV-Aufkommens von bis zu 6 Bussen je Stunde und Richtung (durchschnittlich ein Bus alle 10 min) sind die Straßen allerdings nicht von untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr. Die Abwägung durch die Fachverwaltung hat ergeben, dass die Gründe, die für eine Einrichtung der Fahrradstraße sprechen, nicht wesentlich überwiegen. Denn der von der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e.V. (AGFS NRW) herausgegebene Leitfaden zum Thema Fahrradstraßen gibt hier als Orientierung einen maximalen ÖPNV-Takt von 30 Minuten vor, bis zu dem die Einrichtung einer Fahrradstraße noch vertretbar ist.
Aus diesem Grund lehnt die Verwaltung die Einrichtung einer Fahrradstraße auf dem genannten Straßenabschnitt ab.
So, gibt es noch Fragen? Keine? Super!
Mit himmlischen Gruß und bleiben Sie gesund
Na ja, so ganz genau sind die Angaben nivht. Wir wohnen am Bärenkamp, es fahren zumindest tagsüber zwei Buslinien jeweils alle 20 Minuten jeweils in beide Richtungen. Das macht nach Adam Riese 12 Busse pro Stunde.
Klar, dass dann nach den beschriebenen Kriterien eine Fahrradstrasse nicht möglich ist. Und die bräuchte man theoretisch sowieso nur im Sommer bei schönem Wetter am WE. Ansonsten passieren ca. 100 x soviele Autos und Busse die Strassen. (Ich bin Radfahrer, benötige jedoch in Himmelgeist bestimmt keine Fahrradstrasse.)
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Gott sei dank habe ich weder die Busse noch die Autos gezählt.:)