Werte Leserschaft, vor einiger Zeit hatte ich angefangen „Die Woche im Text“ zu schreiben. Das war ein Rückblick der vergangenen Woche. Letztendlich kam es sehr gut an, jedoch bedeutet es aber für den Schreiberling sehr viel Arbeit, die ich offensichtlich unterschätzt hatte. Nahezu, wenn es als Hobby betrieben wird und auch Spaß machen soll. Bei vielen Gesprächen mit Ihnen ist mir aufgefallen, dass sich viele für Politik und das gesellschaftliche Miteinander in unseren Dörfchen, als auch in den benachbarten Stadtteilen interessieren. Nur wo findet man all die Informationen? So habe ich mich entschlossen, die Vertreter der Politik und deren politische Arbeit in unserer zuständigen Bezirksvertretung 9 (BV9) im Blick zu behalten. Ob Herr Hampe falsch geparkt hat oder Frau Kiwitt schräg über die Ickerswarder Straße gelaufen ist, wird hier nicht von Belang sein.
Ich werde versuchen so einfach wie möglich, aber inhaltsgetreu die Ergebnisse der jeweiligen Tagungen der Bezirksvertreter wieder zu geben und mich auf Himmelgeist, Wersten und Itter konzentrieren. Mal schauen, wie es bei Ihnen ankommt. Zur Vororientierung sollte das Inhaltsverzeichnis helfen. Wir starten mir der BV-Sitzung vom 10.03.2023. Mir viel Glück und Ihnen viel Spaß beim Lesen.
Der Inhalt
Nikolausstraße 81 – Der Abriss kann kommen
Das Gebäude auf der Nikolausstraße ist 200 Jahre alt. Die Räume haben eine maximale Deckenhöhe von 2,20 m und eine geringe Raumgröße. Niemand schien dort einziehen zu wollen. Die angeblich massive Schimmelbildung durch die Feuchtigkeitsschäden haben den Rest gegeben. Insgesamt wurde das Gebäude als nicht in einem erhaltungswürdigen Zustand gesehen. Nach einer Ortsbesichtigung wurde auch kein Denkmalwert festgestellt. Somit wurde mit 18 Ja-Stimmen und einer Enthaltung, die Genehmigung zur Beseitigung eines Wohnhauses im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung erteilt.
Benrather Märkte im Jahre 2023
Auf der Tagesordnung stand auch die Genehmigung des Benrather Maimarktes, der Benrather Bierbörse und des Benrather Weihnachtsdörfchens auf der Börchemstraße, Hauptstraße, Friedhofstraße, Heubesstraße und auf dem Marktplatz. Mit letztendlich einer Änderung wurden folgende Zeiten mit 19 Ja-Stimmen ( also einstimmig) festgesetzt.
Benrather Maimarkt
Am Samstag, dem 06.05.2023, in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr.
Am Sonntag, dem 07.05.2023, in der Zeit von 11.00 bis 18.00 Uhr.
Benrather Bierbörse
Am Freitag und Samstag, dem 28. und 29.07.2023, in der Zeit von 10.00 bis 22.00 Uhr.
Am Sonntag, dem 30.07.2023, von 11.00 bis 21.00 Uhr.
Benrather Weihnachtsdörfchen
Vom 23.11.2023 bis 22.12.2023.
Öffnungszeit: Sonntag bis Donnerstag: 11.00 bis 20.00 Uhr.
Freitag und Samstag: 11.00 bis 22.00 Uhr.
Am Totensonntag, dem 26.11.2023, bleibt der Markt geschlossen.
40 Blumenoasen
Unter dem nichtssagenden Tagesordnungspunkt „Unterhaltung von Grundstücken und baulichen Anlagen im Stadtbezirk 9, Liste B“ wurde beschlossen, dass auch wieder in diesem Jahr 40 Blumenoasen in Zusammenarbeit mit dem Verein Pro Düsseldorf e.V. im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte Oktober aufgestellt werden. Gepflegt werden sie überwiegend von den Geschäftsleuten als Paten. Der finanzielle Zuschuss wurde einstimmig mit 3.400 € beschlossen.
Bebauungsplan-Vorentwurf Nr. 09/015 – Nördlich Werstener Straße
Bei diesem Bebauungsplan, es handelt sich hier genauer gesagt um ein Vorentwurf, geht es um den nördlichen Teil der Werstener Straße. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha. Es wird von den Straßen „In den Großen Banden“ auf der östlichen und „Stoffeler Kapellenweg“ auf der westlichen Seite begrenzt. Die rückwärtige nördliche Abgrenzung bildet die Fläche des Friedhofs Stoffeln. Erst wenn das weitere Vorgehen geklärt ist, wird man sich an den Entwurf für ein öffentlich gefördertes Studentenwohnheim wagen.
Die Planung und Realisierung für ein öffentlich gefördertes Studentenwohnheim an diesem Standort ist von gesamtstädtischem Interesse. Ergänzend dazu sollen auf den westlich anschließenden, überwiegend städtischen Flächen, weitere Nutzungen, wie beispielsweise eine Seniorenpflegeeinrichtung und AZUBI-Wohnen realisiert werden.
Die Bezirksvertretung wurde dazu angehört und empfiehlt dem Ausschuss für Planung und Stadtentwicklung eine vorlagengemäße Beschlussfassung. Das hat sie dann mit 19 Ja-Stimmen getan.
Eindeichung Himmelgeist Bereich 1
Nun kommen wir zu einem Thema, was in den letzten Jahren zu jede Menge Gesprächsstoff führte und ich bin mir sicher, das dies auch so bleiben wird.
Im ersten Teil geht es um die Schließung der Deichlücke im Bereich Schlossmeierhof auf einer Länge von 690 Metern und den Gesamtkosten für den Bau in Höhe von 20.105.728 Euro (brutto).
Die geplante Hochwasserschutz (HWS)-Maßnahme (Länge circa 690 m) beginnt mit dem nördlichen Ende des Deiches Himmelgeister Rheinbogen und endet südlich an der Kirche St. Nikolaus.
Für rund 2/3 der Strecke des 1. Bereichs ist eine permanente HWS-Wand vorgesehen. Auf dem verbleibenden Drittel der Strecke soll eine permanente HWS-Wand errichtet werden. Zur Beibehaltung der Sichtbeziehung auf den Rhein vom öffentlichen Raum aus wurde insbesondere für die Strecke entlang der Nikolausstraße am Interimsparkplatz die Höhe der sichtbaren permanenten HWS-Wand durch eine geplante Anhebung der Nikolausstraße landseitig auf circa 1,20 m begrenzt. Die permanente HWS-Wand wird zum Großteil verklinkert und mit Graffitischutz versehen.
Vom Planungsanfang bis zur Kreuzung Nikolausstraße/Kölner Weg wird in den vorhandenen Erddeich eine Spundwand eingebracht, die im oberirdischen Teil mit einem Ortbetonkopf versehen und beidseitig mit Verblendmauerwerk verkleidet wird. Von der Kreuzung Nikolausstraße/Kölner Weg wird eine Trassierung der HWS-Anlage entlang der Nikolausstraße vorgesehen. Hier wird eine Spundwand eingebracht, die im oberirdischen Teil mit einem Ortbetonkopf versehen und beidseitig mit Verblendmauerwerk verkleidet wird. Von der Pappelallee bis zur Kirche St. Nikolaus wurde eine direkte, geradlinige Trasse für die HWS-Wand gewählt, an die landseitig der Deichverteidigungsweg errichtet wird. Hier wird auf einer Länge von circa 60 m eine Rückverankerung, bestehend aus Pfahlrohren, vorgesehen.
Im Bereich der Pappelallee wird ein Deichtor errichtet. Entlang der gesamten HWS-Anlage werden Böschungen, Geländeprofilierungen und -anpassungen, Anschüttungen etc. erforderlich.
Für die Baumaßnahme sind drei Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen (Interimsparkplatz, Auffüllung südlich der Kirche St. Nikolaus) bzw. zur Zwischenlagerung von Bodenmaterial (Dreiecksfläche im Himmelgeister Rheinbogen) vorgesehen. Die Flächen werden nachher wiederhergestellt. Für den Bauablauf wird in Teilbereichen die Nikolausstraße sowie die Zuwegung zur Pappelallee ins Vorland gesperrt. Es werden Umleitungen eingerichtet, die im Vorfeld mit dem Amt für Verkehrsmanagement abgestimmt werden. Die Zufahrten zu Privatgrundstücken werden bauzeitlich sichergestellt.
Im Bereich der Nikolausstraße – Interimsparkplatz wird eine neue Straßenbeleuchtung seitens der Netzgesellschaft Düsseldorf hergestellt. Der Arbeitsbereich befindet sich teilweise innerhalb eines Landschaftsschutz- bzw. innerhalb eines Naturschutzgebietes. Der für die Baumaßnahme erforderliche Grunderwerb ist abgeschlossen. Dieser erfolgte über das Liegenschaftsamt.
Die Bezirksvertretung wurde dazu angehört und hat der Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses mit 16 Stimmen zugestimmt.
Eindeichung Himmelgeist Bereich 2
Im zweiten Teil geht es um ca. 866 Meter beginnend an der Kirche St. Nikolaus und endet im Norden am Knick der fußläufigen Nikolausstraße zur Himmelgeister Landstraße. Die Gesamtkosten werden für den Bau in Höhe von 19.682.832 Euro (brutto) veranschlagt.
Für den gesamten 2. Bereich ist eine permanente HWS-Wand geplant, auf die im Bedarfsfall mobile Elemente in der Höhe von circa 45 Zentimetern bzw. 1,35 m zur Absicherung montiert werden können. Auch hier wird die permanente HWS-Wand verklinkert und mit Graffitischutz versehen.
Landseitig wird ein Deichverteidigungsweg errichtet, der je nach Lage zum Teil nicht öffentlich zugänglich ist. Die vorhandene Kirchenmauer zum Rhein hin wird zum Großteil abgetragen und die gewonnenen Steine sollen möglichst für die landseitige Verblendung im Bereich der Kirche wiederverwendet werden. Zur Absicherung des Geländeversprunges zwischen dem Deichverteidigungsweg und den angrenzenden Privatgärten wird nördlich des Deichtores Alt Himmelgeist eine Mauerscheibe errichtet.
Ab dem Haus Nikolausstraße 49 bis Hausnummer 81 wird die Nikolausstraße wasserseitig etwas verlegt, so dass der neue Straßenverlauf an die HWS-Mauer angrenzt und gleichzeitig als Deichverteidigungsweg dient. In diesem Bereich wird ein Gehweg auf der Landseite errichtet. Für den Motorboot Club sowie für die Gartenbesitzer ist ein Deichtor geplant, damit der Zuweg sichergestellt werden. Nördlich der Nikolausstraße 81 bis 97 wird die HWS-Wand entlang der wasserseitigen Böschungskante errichtet. Die Nikolausstraße, die auch hier gleichzeitig als Deichverteidigungsweg dient, wird ausgebaut. Die Zuwegung über eine vorhandene Treppe zum Rhein wird durch ein weiteres Deichtor sichergestellt.
Nördlich der Nikolausstraße 97 bis zum Ende wird die derzeit als Trampelpfad vorhandene Nikolausstraße wasserseitig der geplanten HWS-Wand als Geh-/Radweg ausgebaut. Hier ist ein weiteres Deichtor für diese Wegebeziehung vorgesehen.
Für die Baumaßnahme sind die drei Flächen als Baustelleneinrichtungsflächen (Interimsparkplatz, Auffüllung südlich der Kirche St. Nikolaus) bzw. zur Zwischenlagerung von Bodenmaterial (Dreiecksfläche im Himmelgeister Rheinbogen) vorgesehen, die auch für den 1. Bereich zur Verfügung stehen. Die Flächen werden nachher wiederhergestellt.
Die Zufahrten zu Privatgrundstücken entlang der Nikolausstraße werden bauzeitlich sichergestellt. Die Zugänglichkeit der Anwohner, der Müllabfuhr, der Feuerwehr zu den Anliegern ist kontinuierlich gewährleistet. Der für die Baumaßnahme erforderliche Grunderwerb ist erst zum Teil abgeschlossen. Es laufen noch mehrere Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern/innen, so dass noch mehrere Kaufverträge abzuschließen sind. Aus heutiger Sicht soll die Terminplanung eingehalten werden. Diese ist letztlich jedoch von der Zustimmung aller Akteure abhängig.
Auch hierzu wurde die Bezirksvertretung angehört und hat der Beschlussvorlage zur Herbeiführung eines Ausführungs- und Finanzierungsbeschlusses mit 16 Stimmen zugestimmt.
Bewegte Werbetafel am Werstener Kreuz
Diese Anfrage wurde von Herrn Dr. Wolter (SPD) gestellt und in der Sitzung wurde vertagt.
Das Werstener Kreuz zählt als multikausales Kreuz zu den gefährlichsten und unübersichtlichsten Kreuzungen in Düsseldorf.
Thomas Decken, ehemaliger Chef der Polizeiinspektion Süd, stellte am 27.01.2018 in der Rheinischen Post fest, dass es am Werstener Kreuz eine Reizüberflutung an Ampeln und Abbiegespuren gibt („Kinder-Demo am Werstener Kreuz“). Das Verwaltungsgericht in Göttingen entschied, dass bewegte Werbetafeln eine Gefahr für den Straßenverkehr darstellen („Neue Presse: Meine Stadt/Verkehrssicherheit“, 10.10.2018). Es liegt ein gefährlicher Ablenkungseffekt durch diese bewegte Werbetafel vor, da der ständige Bildwechsel die Aufmerksamkeit von Autofahrern zu stark in Anspruch nimmt und diese Anlage den Straßenverkehr gefährdet und somit ein nicht hinzunehmendes Risiko darstellt. Aus diesem Grund wurde damals die bewegte Werbetafel, d.h. eine Werbeanlage mit wechselnden Bildern, zurückgebaut. Nun wird wieder eine solche Werbetafel am Werstener Kreuz errichtet.
Anfrage: Warum wird am Werstener Kreuz trotz Reizüberflutung eine bewegte Werbetafel errichtet?
Auf die Antwort müssen wir noch ein bisschen warten.
Hafen Reisholz
Herrn Schardt von Bündnis 90/Die Grünen stellte eine Anfrage in Bezug auf den Hafen Reisholz. Auch wenn diese Anfrage nicht direkt etwas mit unseren Stadtteilen zu tun hat, glaube ich schon, dass es relevant für uns sein kann. Also hier die Anfrage.
Die Bezirksvertretung 9 bittet die Verwaltung darzulegen, wie sich die Besitzverhältnisse im Hafen Reisholz nach dem Grunderwerb durch Aurelis im Hinblick auf eine mögliche Trasse des Eurovelo-Fernradwegs 15 darstellen?
Begründung: Aurelis plant bis zur Entwicklung des Gebiets, Zwischennutzungen zu ermöglichen. Darunter fällt auch eine durchgehende Radverbindung. Um zu beurteilen, welche Trassen dort möglich sind, ist ein Überblick über die weiteren Besitzverhältnisse zwischen den beiden markierten Punkten im folgenden Bild erforderlich.
Auch hier wurde der Beschluss vertagt.
Verzögerungen Schulwegsicherung Himmelgeist
Zu der Schulwegsicherung in Himmelgeist hatten Herrn Hampe und Herrn Gencer von der CDU nachfolgende Anfrage.
In der Sitzung des Ordnungs- und Verkehrsausschusses vom 1. Juni 2022 wurde die streckenbezogene Absenkung der Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h auf der Münchener Str. beschlossen und schon im September 2022 umgesetzt. In der Sitzung der BV 9 vom 25. Juni 2021 wurde mit TOP 10.18 einstimmig die Errichtung zweier Straßenschilder auf der Ickerswarder Str. zur Schulwegsicherung beschlossen.
Bis heute wurde der BV 9 hierzu nicht einmal eine Antwort vorgelegt.
Anfrage:
1. Warum wurde auf den o. g. Beschluss der BV 9 noch nicht einmal geantwortet, obwohl dieser schon über ein Jahr zurückliegt und der Beschluss des OVA, der etwas über ein Vierteljahr alt ist, schon umgesetzt?
2. Wann kann mit einer Umsetzung aller in der Sitzung vom 25. Juni 2021 angeregten Maßnahmen zur Schulwegsicherung im Umkreis der Himmelgeister Grundschule gerechnet werden?
Dieser Beschluss wurde ebenfalls vertagt und somit die die Antwort noch ein Weilchen auf sich warten lassen.
Huvestraße
Eine weitere Anfrage von Herrn Hampe und Herrn Gencer (immer noch von der CDU)
Der Anregungs- und Beschwerdeausschuss der Stadt Düsseldorf hat auf seiner Sitzung vom 11. März 2021 unter dem Tagesordnungspunkt 3.2 (ABA/004/2021) einstimmig beschlossen:
„Die Verwaltung wird gebeten,
– auf der Huvestraße erneut Geschwindigkeitsanzeigetafeln aufzustellen und auszuwerten,
– Tempo30-Piktogramme auf der Straße aufzubringen und
– zu prüfen, ob fest installierte, solarbetriebene Anzeigetafeln („Sie fahren … km/h.“) beschafft und aufgestellt werden können.“ Zumindest die Tempo-30-Piktogramme wurden bis heute nicht aufgebracht.
Die Nachfrage erfolgt, weil es seit Jahren immer wieder Berichte der Anwohner über zu schnelles Fahren, ordnungswidriges Parken und ordnungswidriges Befahren dieser Anliegerstraße einschließlich der rückwärtigen Spielstraße vor der Kreuzung Huvestraße, Am Broichgraben, Am Wiedfeld und Am Trippelsberg gibt. Zuletzt soll die Polizei nach der Aufnahme eines abgefahrenen Außenspiegels innerhalb von zwei Stunden sogar zur Feststellung von insgesamt 44 unberechtigten Einfahrten in die Anliegerstraße gekommen sein.
Anfrage:
1. Warum wurden die Tempo-30-Piktogramme bis heute nicht aufgebracht bzw. wann werden diese voraussichtlich aufgebracht?
2. Wurden seit dem Beschluss mit der Bitte zur Aufstellung der Geschwindigkeitstafeln dieselben aufgestellt und ausgewertet und wie war das Ergebnis der Auswertung bzw. wann ist dies geplant?
3. Wie war das Ergebnis der Prüfung der Bitte um Beschaffung und Aufstellung fest installierter, solarbetriebener Anzeigetafeln mit Darstellung der aktuell gefahrenen Geschwindigkeit bzw. wann ist eine entsprechende Erfüllung der Bitte geplant?
Sie ahnen es schon, auch hier wurde die Beschlussfassung über den Antrag vertagt.
Mobilitätstationen in Wersten
Manchmal scheint es, als würden Anfragen der Bezirksvertreter auch beantwortet. In der nachfolgenden Anfrage ging es um die Mobilitätstationen am Werstener Kreuz und der Kreuzung Werstener Feld/ Kölner Landstraße von Herrn Dr. Wolter (SPD).
Anfrage:
1. Wo sollen die acht MobilitätStationen im Stadtbezirk 9 errichtet werden?
2. Welche Priorität haben die acht MobilitätStationen im Stadtbezirk 9 in der Planung der Stadtverwaltung und der Connected Mobility Düsseldorf GmbH ?
Die Antworten der Stadtverwaltung lauteten wie folgt.
Wie in der Stellungnahme zur Anfrage vom 25. Juni 2021 (BV9/136/2021) beschrieben, wurde durch die Verwaltung eine Strategie für die Entwicklung von MobilitätStationen im gesamten Stadtgebiet entwickelt.
Entsprechend dieser Strategie, die am 25.08.2021 vom Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA/072/2021) beschlossen wurde, soll in Düsseldorf in den nächsten zehn Jahren ein enges Netz an MobilitätStationen entstehen. Die Stationen zielen auf eine möglichst nahtlose Verknüpfung von Verkehrsmitteln ab, um so Multi- und Intermodalität als komfortable und nachhaltige Alternative zum eigenen, privaten Pkw zu etablieren.
Bis 2030 sollen 100 MobilitätStationen errichtet werden – 60% der Stationen in den Stadtbezirken 1, 2 und 3 und 40% außerhalb dieses Bereichs.
Entsprechend der stadtweiten Strategie sind für den Stadtbezirk 9 ca. acht MobilitätStationen bis 2030 vorgesehen. Eine konkrete Verortung dieser MobilitätStationen liegt derzeit noch nicht vor. Insbesondere das Angebot des Car-Sharings wird als zielführender Bestandteil der MobilitätStationen der Standortfindung in der BV 9 zugrunde gelegt und entsprechende Standorte geprüft.
Sobald dieser und weitere Standortfaktoren hinreichend betrachtet wurden, wird die BV9 frühzeitig in die Verortung der MobilitätStationen miteingebunden. Ebenfalls werden die genannten Vorschläge der BV9 in der weiteren Standortplanung aufgegriffen und hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit geprüft. So soll ein strategisch ausgerichtetes Netz an MobilitätStationen im Stadtbezirk 9 entstehen.
Kindertagesstätte Otto-Hahn-Straße 40
Frau Hümmerich und Herr Dr. Diesing (beide CDU) wollten von der Verwaltung wissen, wann die im September 2021 beschlossene Außenanlagenerweiterung der Kita in der Otto-Hahn-Strasse umgesetzt wird.
Die kurze Aussage der Verwaltung sieht so aus.
Die Pläne für das Bauvorhaben und das Angebot des Nachunternehmers liegen dem Jugendamt vor. Zwischen der Außenfläche der Kindertagestätte und der Zaunerweiterungsfläche führt ein öffentlicher Weg, der von Fußgängern genutzt wird. Für die finale Beauftragung wird momentan noch geklärt, ob dieser Weg für die Zaunerweiterung überbaut werden kann oder nicht.
Fuß- und Radwege Itter-Himmelgeist – Nachtrag
Dann gibt es noch ein einen Nachtrag. Die Bezirksvertretung 9 fordert die Verwaltung auf, nach der offiziellen Eröffnung der GGS Steinkaul die im gültigen Bebauungsplan enthaltenen Fuß- und Radwege zügig herzustellen. Dazu ist erforderlich:
1. Anschüttung einer barrierefreien Rampe
2. Zeitlich steuerbare Beleuchtung der Wegeverbindung Itter-Himmelgeist zur Schulwegsicherung
3. Beseitigung aller Baustellenreste auf den geplanten Wegen
Dazu die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung.
Die Ausführungsplanung für den Fuß- und Radweg, mit Anschluss einer barrierefreien Rampe, an die vorgesehene Fuß- und Radwegeverbindung, wird derzeit erarbeitet. Die abgeschlossene Ausführungsplanung wird der Bezirksvertretung 9 zum Ausführungs- und Finanzierungsbeschluss vorgestellt werden. Erst mit dem Beschluss ist eine Ausschreibung und Beauftragung zur Ausführung der Arbeiten, einschließlich einer barrierefreien Rampe, möglich. Der Ausbau eines Provisoriums ist aus den genannten Gründen nicht möglich.
Kiss-and-Ride-Zone Himmelgeister Grundschule
Die BV9 bat die Verwaltung am 04.11.2022, ihr die aktuellen Pläne für die Einrichtung einer Kiss-and-Ride-Zone an der Himmelgeister Grundschule vorzulegen.
Die Stellungnahme der Verwaltung lautet:
Im Rahmen der Schulerweiterung GGS Steinkaul und Errichtung des Neubaugebietes Am Scheitenweg Süd ist angrenzend an die geplante Schulbushaltebucht die Ausweisung einer K+R-Zone außerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche auf dem Schulgrundstück geplant (vgl. Informationsvorlage 179/44/2018 „Am Scheitenwege Süd, D-Himmelgeist, Herstellung der Erschließungsstraßen“).
Die getrennte Ein- sowie Ausfahrt befindet sich an der Ickerswarder Straße im Vorfeld der Kreuzung Maikammer / Steinkaul / Am Bärenkamp. Ziel ist die verkehrliche Entlastung des genannten Kreuzungsbereiches und des angrenzenden, verkehrsberuhigten Bereiches (Flurstück 365 – „Alter Dorfplatz“) von Hol- und Bringverkehren.
Ausblick zu weiteren, geplanten Schulwegsicherungsmaßnahmen der Verwaltung am Schulstandort:
Eine Optimierung des Einmündungsbereiches Maikammer / Am Bärenkamp / Steinkaul zugunsten des Fußverkehrs ist als Verkehrsverbesserungsmaßnahme vorgesehen. Ausgehend von der Straße Am Bärenkamp ist beabsichtigt, auf der südwestlichen Straßenseite einen durchgehenden Gehweg in Richtung Steinkaul zu realisieren. An der Einmündung Maikammer wird dabei die Errichtung einer Aufpflasterung zwecks Einengung der Fahrbahn und Optimierung der Querungssituation avisiert.
Für den nördlichen Straßenabschnitt Maikammer (ca. Haus-Nr. 32 bis 18) wird eine Erweiterung des bestehenden verkehrsberuhigten Bereiches „Alter Dorfplatz“ geprüft.
Die Planungsüberlegungen der Verwaltung im Bereich Am Bärenkamp / Maikammer beziehen den Prüfauftrag der Bezirksvertretung 9 für einen zusätzlichen Haltepunkt des Linienbusverkehrs im Umfeld der Grundschule Steinkaul mit ein. Sobald Planungsergebnisse vorliegen, werden diese der BV9 vorgestellt.
Ickerswarder Straße- Querungshilfen
Schon mal vorweg. Unter Querungshilfen werden alle Maßnahmen verstanden, die die Überquerbarkeit von Fahrbahnen für Fußgänger verbessern, indem die Fußgänger schneller, komfortabler und sicherer queren können.
Die Bezirksvertretung 9 bat die Verwaltung zu prüfen, ob auf dem nordöstlichen Teil der Ickerswarder Straße, die sich in Wersten befindet (zwischen Münchener Straße und Ernst-Abbe-Weg), Querungshilfen wie auf dem Teil der Ickerswarder Straße, der sich in Himmelgeist befindet, eingerichtet werden können. Alternativ bitten wir um Darstellung, welche anderen Querungshilfen hier hilfreich wären.
Auch hier gibt es eine Antwort:
Die Ickerswarder Straße hat im Stadtteil Wersten im Abschnitt Kölner Landstraße bis zum Scheideweg / Am Haferkamp im Abstand von etwa 120-140 m Querungsmöglichkeiten mit Hilfe von Mittelinseln oder Lichtzeichenanlagen (LZA).
Dann folgt ein ca. 360 m langen Abschnitt bis zur Otto-Hahn-Straße ohne Querungshilfen. An der Otto-Hahn-Straße und dem Fußweg aus der Fritz-Straßmann-Straße gibt es wieder Mittelinseln, die das Queren der Ickerswarder Straße erleichtern.
Die vorhandenen Mittelinseln können möglicherweise durch Fußgängerüberwege (FGÜ), sogenannte Zebrastreifen, ergänzt werden. Dazu ist jedoch eine weitere Prüfung erforderlich, die nur auf Grundlage aktueller Zähldaten durchgeführt werden kann. Die Querschnittszählung für Fußgänger und Radfahrer kostet ca. 270 Euro. Sobald die vorläufige Haushaltsführung beendet ist, kann 66 den Auftrag vergeben. Dann können in der Zeit von Ostern bis Oktober 2023 Zählungen eingeplant werden und im Anschluss eine Prüfung erfolgen.
Im Abschnitt zwischen Otto-Hahn-Straße und Scheideweg ist es möglich, eine weitere Mittelinsel einzurichten.
Den Wunsch nehmen wir gerne nach Beschluss der Bezirksvertretung 9 in die Liste der Verkehrsverbesserungen auf. Aufgrund der Vielzahl der Anträge aus der Bürgerschaft und den politischen Gremien kann aktuell noch kein Zeitpunkt für eine Planung und Umsetzung benannt werden.
Kreisverkehr Ickerswarder Straße/ Münchener Straße
In der Sitzung der BV 9 im August 2022 wurde die zuständige Fachverwaltung um Prüfung gebeten, ob die Kreuzung Ickerswarder Str./ Münchener Str. mittelfristig planfrei ausgebaut werden kann und das Umsteigen zwischen den dort verkehrenden Buslinien und einer verlängerten Stadtbahnlinie dadurch mit kürzesten Fußwegstrecken effizient erfolgen kann. Dabei wird der komplette lokale Verkehr über einen Kreisverkehr unter der Münchener Straße abgewickelt, was insbesondere für den Fuß- und Radverkehr einen ampelfreien und sicheren Zugang zu den Haltestellen bedeuten und Stadtteil verbindende Funktion haben wird. Eine gleichartige Prüfung soll auch für den Knotenpunkt Itterstr./ Münchener Str. erfolgen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Ausbau der Kreuzungen zwecks Erhöhung der Leistungsfähigkeit für den MIV wird aktuell planerisch nicht verfolgt, da dies dem in der Aufstellung befindlichen Mobilitätsplan D widersprechen würde. Dieser hat die Erhöhung des Anteils der nachhaltigeren Verkehrsmittel des Umweltverbunds Bus, Bahn und Rad, zum Ziel.
Die Möglichkeiten einer Stadtbahnverlängerung von der Universität zur Münchener Straße werden zurzeit im Rahmen der Erarbeitung des Zielkonzepts Stadtbahn/Straßenbahn gemeinsam mit über 20 weiteren Netzerweiterungsmaßnahmen bewertet. Aus den Ergebnissen werden Prioritäten abgeleitet und es wird eine Einschätzung möglich sein, ob und mit welchem Zeithorizont eine Weiterführung und Konkretisierung der Stadtbahnplanung zur Münchener Straße erfolgen könnte. Zwischenergebnisse zum Zielkonzept Stadtbahn/Straßenbahn sollen den politischen Gremien im Frühjahr 2023 vorgestellt werden.
Zudem prüft die Verwaltung im Kontext einer Erweiterung der Wohngebiete westlich Münchener Straße sowie einer künftigen Radschnellwegführung entlang der Münchener Straße die Untersuchung einer Rad- und Gehwegbrücke zur Verknüpfung der Stadtteile Itter/Himmelgeist und Wersten, um das Queren der Münchener Straße perspektivisch für den Fuß- und Radverkehr zu vereinfachen und zu attraktivieren.
Damit sollten die Gerüchte zu einen geplanten Kreisverkehr endlich beendet sein.
Bevorrechtigung für den die Bahlenstraße querenden Rad- und Fußverkehr
Hierzu ein Nachtrag zur Information und der Auszug aus der Niederschrift.
Herr Kürten merkt an, dass er die Bahlenstraße aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens als untergeordnete Straße sehe und deswegen der Radverkehr bevorrechtigt werden könne.
Stellungnahme der Stadtverwaltung:
Gemäß den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) kommen Überquerungsanlagen mit Bevorrechtigung des Radverkehrs zum Einsatz, wenn eine Radhauptverbindung eine Straße mit untergeordneter Bedeutung für den Kraftfahrzeugverkehr kreuzt.
Da sich der die Bahlenstraße querende Radverkehr nicht auf einer Radhauptverbindung sondern auf einer untergeordneten Radverkehrsroute (Bezirksnetz) befindet, wird eine Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs gemäß den gültigen Richtlinien nicht empfohlen. Darüber hinaus können Radfahrende aufgrund des auf der Bahlenstraße herrschenden geringen Verkehrsaufkommens auch ohne eine Bevorrechtigung die Straße zügig queren.
Mit der Erneuerung der Schraffurflächen sowie dem Aufstellen von rot-weißen Pfosten seitlich der Schraffurflächen wird zudem die Einhaltung der laut Regelwerk erforderlichen Sichtbeziehungen an der Querungsstelle gewährleistet, sodass den Radfahrenden und zu Fuß Gehenden eine sichere Querung ermöglicht wird. Aus diesen Gründen rät die Verwaltung weiterhin von einer Bevorrechtigung des Rad- und Fußverkehrs an dieser Stelle ab.
So und das soll es für heute gewesen sein. Die nächste Sitzung ist erst am 5.5.2023 und wenn Sie sich die ganzen Dokumente im Einzelnen anschauen möchten, können Sie dies gerne auf dem Medienportal der Stadt Düsseldorf machen. Schauen Sie unter den 10.März 2023.
Mit himmlischen Gruße
Einen schönen guten Tag in die Redaktion, mich würde interessieren warum die BV über die Märkte abstimmt bzw. diese genehmigen muss. Sind da nicht die einzelnen Ämter, somit die Stadtverwaltung für zuständig? Das hätte ich mal gerne aufgebröselt
Guten Morgen, vielen Dank für die Frage. Die Marktveranstalter beantragen die Festsetzungen ihrer geplanten Veranstaltungen bei der Stadtverwaltung. Die Stadtverwaltung prüft, ob es irgendwelche Ablehnungsgründe vorliegen. Vielleicht gab es in der Vergangenheit Beschwerden der Anwohner, die diesmal berücksichtigt werde sollen oder müssen. Nach der Prüfung durch die Stadtverwaltung legt sie quasi eine Beschlussvorlage den jeweiligen Bezirksvertretungen zur endgültigen „Genehmigung“ vor. Vielleicht haben die ja zu diesem Zeitpunkt eine andere Veranstaltung, wie zum Beispiel ein Stadtfest geplant.
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