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Foto von Jan von der Wolf

UPDATE: Ein Lichtblick für den dunklen Weg?

Werte Leserschaft,
wie versprochen habe ich zum letzten Beitrag, als es um die Beleuchtung des Fuß- und Radweges, der von der Kreuzung Ickerswarder Straße/Münchner Straße zum Sankt-Hubertus-Ring nach Itter führt, bei der Stadt nachgefragt. Ich bedanke mich bei der Stadt für die Antwort, aber schmunzeln musste ich schon als ich den Satz laß: „Er empfängt Licht durch die angrenzende Wohnbebauung.“ Wenn Sie diesen Satz langsam und mehrmals lesen, hat es etwas von einer Sinfonie. Etwas leichtes, unbeschwertes. Naja, Ich hoffe niemand wird bei der „angrenzenden Wohnbebauung“ klingeln und höflich bitten ihr Wohnzimmerlicht anzumachen, damit es auf dem Weg heller wird. Hier finden Sie nun ungekürzt die Antworten auf meine Fragen, die mir heute der Stadtsprecher zugesandt hat.

Licht im Dunkelraum

Was genau versteht die Verwaltung unter einen „Dunkelraum“, bezugnehmend auf ihre Informationsvorlage?
Der Fachbegriff „Dunkelraum“ bezeichnet einen Bereich in der Landschaft, der möglichst frei von künstlichen Lichtquellen ist. In diesem wird vor allem Tierarten ein Lebensraum geboten, die durch Kunstlicht in ihrem Verhalten und ihrer Orientierung beeinträchtigt würden.  Dazu gehören insbesondere nachtaktive Insekten, Fledermäuse, andere Säugetiere und nachtaktive Vögel.

Wer hat den „Dunkelraum“ entlang des Fuß- und Radweges nach Itter festgelegt?
Wo ist dieser „Dunkelraum“ dokumentiert?
Dunkelräume bestehen natürlicherweise, indem diese frei von künstlichem Licht sind. Das Landesumweltamt hat auf der Basis verfügbarer Satelliten-Daten eine raumübergreifende Bestandsaufnahme zur Lichtverschmutzung in NRW durchgeführt. Die Lichtkarten ergeben einen ersten Überblick über die Lichtabstrahlung. Die Feldflur rund um Itter, der Himmelgeister Rheinbogen in unmittelbarer Nähe und die Rheinauen können als solche Räume definiert werden.

Wie lange wird eine Artenschutzprüfung für eine Beleuchtung entlang des Weges dauern bzw. welche Erfahrungswerte liegen der Verwaltung für eine Artenschutzprüfung vor?
Eine umfassende Bestandsaufnahme des betreffenden Artenspektrums umfasst in der Regel den Zeitraum zwischen März und September eines Jahres. Die Ergebnisse werden anschließend ausgewertet in einem Gutachten zusammengefasst. Für das gesamte Verfahren ist mit einer Dauer von mindestens einem Jahr zu rechnen.

Der genannte Weg liegt direkt neben der viel befahrenen Münchener Straße. Wurde für den Bau der Straße eine Artenschutzprüfung durchgeführt?
Die Münchener Straße ist nicht mit Lichtanlagen ausgestattet. Die dort entstehenden Lichtimmissionen gehen lediglich von fahrenden Fahrzeugen aus. Zum Zeitpunkt des Baus der Straße galt das Artenschutzrecht in seiner heutigen Form noch nicht, weshalb damals auch keine Prüfung nach den aktuellen Fachstandards stattfand.

Der durch die Verwaltung aufgeführte Alternativweg soll eine Beleuchtung haben. Der Weg parallel liegend auf der anderen Seite zum Fuß -und Radweges nach Itter hat (Stand 27.03.2025) keine Beleuchtung. Welcher Weg wurde mit dem Alternativweg gemeint? Gab es im Vorgriff zur Informationsvorlage eine Vor-Ort-Begehung?
Als Alternativweg schlägt die Verwaltung, der die Örtlichkeit bekannt ist, den Weg auf der westlichen Seite des Feldes vor. Er empfängt Licht durch die angrenzende Wohnbebauung. Zudem sind Fahrradfahrende verpflichtet, ihre Räder mit Lampen auszustatten. Darüber hinaus kann die voll beleuchtete Straße „Am Scheitenweg“ als weitere Alternative genutzt werden.

Das mit der Beleuchtung wird noch ein bisschen dauern, wenn es den überhaupt kommt. Bis dahin, kontrolliert das Licht am Fahrrad, nehmt eine Taschenlampe mit oder nutzt einen anderen Weg mit ausreichender Beleuchtung.

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Mit himmlischen Gruß

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